Die Volljährigkeit
Das Gesetz bestimmt, dass der Mensch "mit Vollendung des 18. Lebensjahrs volljährig" ist.
Schon bei dieser Definition fangen manche von Euch an zu rechnen :-) So schwierig ist eben oft das Verstehen der einfachsten Dinge, wenn man darin noch wenig Routine hat.
Also ab dem 18. Geburtstag seid Ihr "voll geschäftstüchtig", wahlberechtigt usw. - Gratulation und das hat meine Zustimmung.
Aber insbesondere extremistische Parteien fordern immer wieder die Herabsetzung der Volljährigkeit,
insbesondere des Wahlalters,
weil sie mit ihren Programmen der "einfachen, aber konsequenten Lösungen" eher Gehör bei den Unreifen haben als bei Älteren.Deshalb meine Frage an Dich:
Was unterscheidet "erwachsen" von "volljährig" ?
Überlege erst selbst,
sonst hast Du weniger vom Dialog,
denn das "Vorurteil" schadet nicht,
solange man sich der Vorläufigkeit
des Vorurteils bewusst ist. Hier meine Antwort: KLICK