Eigentlich müssten die Banken sogar "Vorschusszinsen" dem vorfristigen Rückzahler geben, wenn die Zinsen seit dem Darlehensvertrag gestiegen sind.
Also beim Annuitätendarlehen oder anderen Krediten darauf achten, dass die "Vorfälligkeitsentschädigung" auch tatsächlich einen Schaden auf Seiten der Bank bedeutet, was eben nur dann der Fall ist, wenn die Zinsen gefallen sind.
Ganz klar >> "Vorfälligkeitszinsen sind verhandelbar", wie absolut jede andere Kondition auch, aber dazu muss man sich mit der Bank halbwegs "gleiche Augenhöhe" erarbeiten, ansonsten "gibt es das nicht".