Annuitätendarlehen 

Beim Annuitätendarlehen sind Schuldzins und Tilgung in ihrer Summe und Ratenhöhe gleichbleibend, weil zwar mit jeder Ratenzahlung der Schuldbetrag, somit auch der Schuldzinsbetrag sinkt, aber die Ersparnis auf der Schuldzinsseite den Tilgungsanteil in der Rate erhöht >> Wikipedia

Banken stellen Fallen:

1. Verkuppelung von Hypothekendarlehen und "Kapitallebensversicherung". Die Bank verdient doppelt, das Risiko steigender Zinsen wird nicht durch Tilgung gekontert. Wenn überhaupt "Kapitallebensversicherung", wenn deren Laufzeit mit der Zinsfestschreibungsfrist des Hypothekendarlehens gleich ist.

2. Banken bieten häufig einen "variablen Zinssatz" an, aber es stellt sich sehr schnell heraus, dass sie es bald zum Nachteil des Darlehensnehmers tun, indem sie ihn auf Dauer überdurchschnittlich hoch ansetzen.
Variabler Schuldzins kommt nur in absoluten Hochzinsfragen in Betracht, aber dann sollte genau verabredet sein, welche externe Zinsmaßstäbe den Veränderungen zugrunde liegen.
Ich halte variable Zinssätze für das Verhältnis zwischen Banken und Laien für zu kompliziert und rate davon eher ab.

3. Verlangt die Bank für den Abschluss des Darlehensvertrags "Gutachtenkosten" oder eine  "Bearbeitungsgebühr",  handelt es sich dem Grunde nach um "vorschüssige Zinsen", die auf die Laufzeit der Zinsfestschreibung umgerechnet werden muss, um die tatsächlichen Kosten des Darlehens zu kennen. 

Die Prinzipien für den Laien sollten lauten:

1. In Hochzinsphasen nur kurze Darlehensverträge, also 1 bis 5 Jahre Zinsfestschreibung.

2. In Tiefzinsphasen lange Darlehensverträge (8 bis 15 Jahre Zinsfestschreibung), bei denen die Darlehenssumme durch Tilgung am Ende der Zinsfestschreibungsfrist so gering geworden ist, dass man mit anschließend eventuell höheren Zinsen gut klarkommen kann.

3. In Tiefzinsphasen den Abstand zu Hochzinsen durch erhöhte Tilgung ausgleichen.

4. Monatliche anstelle von quartalsweiser oder jährlicher Kreditrate vereinbaren. Das macht die Tilgung schneller.

Frage des Kreditsuchers lautete:

Ich habe schon Angebote von Banken in Auftrag gegeben, einer ist schon da!!!
270 000 Bank, 80 000 kfW. Wie fändest Du es, wenn man die 270 000 in drei Darlehen stückelt (5 Jahre, 8 Jahre, 10 Jahre)? Dann ist der zins niederiger und wir können höher tilgen. Nachteil: Zinsrisiko.

Meine Antwort:

Stückelung macht viel Sinn, aber nur dann, wenn die Tilgung beim/den Kurzläufer vollständig tilgt. "Wo die Schulden weg sind, gibt es kein Zinsrisiko." - Szenarien genau ausrechnen. RECHNEN MACHT WIRKLICH SCHLAU:-) und reicher.

Folgende Alternativen sind besser: Variable Tilgung oder vorschusszinsfreie Sondertilgungsrechte.

1. Bei der variablen Tilgung werden die Banken so tun, als sei deren Verwaltung zu kompliziert, aber es ist nicht komplizierter als die Rechnerei mit ihrem variablem Schuldzins.

2. Bei den Sondertilgungsrechten werden die Banken so tun, als würde ihnen ansonsten Zinseinnahmen verloren gehen, was aber nur stimmt, wenn sich die Zinsen talwärts bewegen, während sie durch Vorschusszinsen doppelt verdienen möchten, weil sie das vorfristig rückgezahlte Geld höher verzinst
an andere verleihen können.
Eigentlich müssten die Banken sogar "Vorschusszinsen" dem vorfristigen Rückzahler geben, wenn die Zinsen seit dem Darlehensvertrag gestiegen sind.

Also beim Annuitätendarlehen oder anderen Krediten darauf achten, dass die "Vorfälligkeitsentschädigung" auch tatsächlich einen Schaden auf Seiten der Bank bedeutet, was eben nur dann der Fall ist, wenn die Zinsen gefallen sind. 

Ganz klar >> "Vorfälligkeitszinsen sind verhandelbar", wie absolut jede andere Kondition auch, aber dazu muss man sich mit der Bank halbwegs "gleiche Augenhöhe" erarbeiten, ansonsten "gibt es das nicht".

Wichtigster Tipp: Nie nur mit der "eigenen Hausbank" verhandeln, denn die Banken bieten in der Anwerbung neuer Kunden oft viel bessere Konditionen als ihren "Altkunden". - 
1. Und vorher im Internet die aktuellen Zinshöhen recherchieren, damit man nicht ganz dusselig ins Gespräch geht. 
2. Und vorher mit den recherchierten Zinshöhen rechnen, rechnen, rechnen.

Wer sich von Banken und Finanzdienstleistern beraten lässt, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Rat nicht besser sein kann, als man von der Gegenseite des Vertrags erwarten darf.

Wer sich von "tiefen Zinsen" in die Schulden locken lässt, soll hoch tilgen, sonst droht die Schuldenfalle.

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