Wasseruhrenablesung
Die Wasseruhrenablesung gehört nach hiesiger Rechtsauffassung zu den umlagefähigen Betriebskosten, da sie (in Berlin) vormals von den Wasserwerken erledigt wurden, später zwecks Personaleinsparung auf den Hauseigentümer abgewälzt wurden.
siehe auch >> Wasserzählerablesung
Oberthema >> Betriebskostenfaktoren im Mietrecht