Betriebskostenfaktoren im Mietrecht

Im Wohnraummietrecht sind nachstehende Betriebskosten umlagefähig:
Gebäudeversicherungen
Grundsteuer
Hausmüll
Hausreinigung
Hausstrom
Hauswart 
Schornsteinfegergebühren
Wasserzählerablesung 
Wasserwerke
Winterdienste
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Im Gewerberaummietrecht sind darüber hinaus folgende Betriebskosten umlagefähig: 
Hausverwaltungskosten
Bankkontokosten 
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