Betriebskostenfaktoren im Mietrecht
Im Wohnraummietrecht sind nachstehende Betriebskosten umlagefähig: Gebäudeversicherungen Grundsteuer Hausmüll Hausreinigung Hausstrom Hauswart Schornsteinfegergebühren Wasserzählerablesung Wasserwerke Winterdienste Thema ERGÄNZEN Im Gewerberaummietrecht sind darüber hinaus folgende Betriebskosten umlagefähig: Hausverwaltungskosten Bankkontokosten Thema ERGÄNZEN