5.4.2003:
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt
gegen den Liedermacher Konstantin Wecker wegen seines Aufrufs vom 8. Februar auf der Antikriegsdemonstration anlässlich der NATO-Sicherheitskonferenz in München. Er hatte gesagt: "Ich rufe die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die demnächst ihren Dienst in AWACS-Flugzeugen tun müssen, dazu auf, diesen Kriegsdienst zu verweigern oder zu desertieren."
Polizei und mehrere Rechtsanwälte zeigten den Künstler darauf hin an: wegen öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, wegen Anstiftung zur Fahnenflucht, ...
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Kommentar
Man kann unterschiedlicher Ansicht sein, wie die Teilnahme der Bundeswehr an dieser
AWACS-"Mission" zu beurteilen ist. Ich bin gegenüber Schröders Zusicherungen eher skeptisch, dass die AWACS nicht doch in die Aufklärung der Kriegführenden einbezogen sind.
Die herrschende Lehre des Völkerrechts geht davon aus, dass die Invasion des Iraks
völkerrechtswidrig ist.
Wenn jemand zur Verweigerung der Teilnahme an einem völkerrechtswidrigen Krieg aufruft, kann er sich m.E.
1. auf Art.25 Grundgesetz berufen, wonach die allgemeinen Regeln des Völkerrechts dem Bundesrecht vorgehen und möglicherweise auch
2. auf das Widerstandsrecht aus Art.20 GG, sofern man das Verfassungsgebot zum Völkerrechtsvorrang und zur Friedlichkeit als Teil der verfassungsmäßigen Ordnung begreift.
Die Berufung auf diese Verfassungsartikel könnten als Rechtfertigungsgründe ausreichen.
sven
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13.Juni 2003; das
Ermittlungsverfahren gegen den Liedermacher Konstantin Wecker wegen
Aufrufs zur Fahnenflucht ist eingestellt worden.
DISKUSSION
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Halberstadt 2006 >> Wir sind keine Nazis! Heil Hitler!
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