Wiedergutmachung

Rechtsextremisten scheuen die Wiedergutmachung wie der Teufel das Weihwasser, denn sie missverstehen den Wiedergutmachungsbegriff: 

Rechtsextremisten halten zu Wiedergutmachung nur diejenigen verpflichtet, die unmittelbar schuldig wurden:
"Was haben wir mit Auschwitz zu tun?"  

Der aufgeklärte Mensch hingegen begreift die "Pflicht zur Wiedergutmachung" als gesellschaftliches Anliegen, wenn die Schadensstifter dazu nicht in der Lage sind oder nicht dazu veranlasst werden können, denn der aufgeklärten Gesellschaft stehen die Interessen der Opfer im Vordergrund.

Die Wiedergutmachung durch die Gesellschaft setzt nicht ihr eigenes Verschulden voraus, sondern ihre Humanität.

Diese Wiedergutmachung ist "stellvertretend" und bemüht, die Folgen des Antihumanismus der Täter zu lindern.

sven

Grundsätzlich gilt:

"Zu Wiedergutmachung ist verpflichtet, wer einem anderen einen Schaden zufügte."

Das ist die typische Rechtsfolge aus schlechtem Handeln in allen Staaten.

Ist es möglich, den Geschädigten so zu stellen, als sei die Tat nicht geschehen?

Oftmals ist das möglich. 

Beispiel: Ein Fenster wird durch Unachtsamkeit oder mutwillig zerstört.    

Rechtsfolge: Der Täter schuldet dem Geschädigten die Reparatur, also die Kosten 
des neuen Fensters. - Diesen Fall nennt man "Naturalrestitution", 
die ihrem Wesen nach "Schadensbeseitigung" ist.

Oftmals scheitert die Naturalrestitution an Unmöglichkeit. 

Beispiel: Ein Mensch wurde verletzt und leidet Schmerzen, Narben.

Rechtsfolge: Der Täter schuldet dem Geschädigten einen "Schadensersatz",
weil die "Schadensbeseitigung" unmöglich ist. 

Oftmals scheitert die Schadensbeseitigung und der Schadensersatz am
Unvermögen des Täters.

Beispiel: Der alkoholisierte Kraftfahrer kommt bei dem von ihm verursachten Unfall
ums Leben und kann nichts mehr für die Geschädigten tun.

Rechtsfolge: Die Gesellschaft sollte zu Gunsten der Opfer in die Schadensersatz-
pflicht des Täters einspringen und den Geschädigten Hilfe leisten.

Teilweise kann die Gesellschaft solchen Fällen durch die Verpflichtung zum
Abschluss von Haftpflichtversicherungen vorbeugen. Für andere Fälle schafft die
Gesellschaft in ihren Finanzhaushalten Fonds, aus denen Hilfen geleistet werden,

Solche staatlichen Hilfen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland für Opfer
von Schwerstverbrechen und auch für deren Nachkommen.

Oftmals scheitert die Schadensbeseitigung und der Schadensersatz an der 
Tatfolge.

Beispiel: Für Ermordete und Getötete ist Wiedergutmachung und Schadensersatz
unmöglich. Doch gegenüber deren Nachkommen kann eine Verpflichtung zum
"Schadensersatz" bestehen.  Und wieder: Wenn der Täter dazu nicht in der Lage
ist, sollte die Gesellschaft dafür einstehen.

Die Humanität einer Gesellschaft erkennt man vor allem daran, was sie für
Opfer von Gewalt und Verbrechen, was sie für Opfer von Naturkatastrophen und
überhaupt Bedürftige zu leisten bereit ist.

Die stellvertretende Wiedergutmachung durch die Gesellschaft setzt nicht ihr eigenes Verschulden voraus, sondern ihre Humanität.

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