USK-Zitat hat folgendes geschrieben: ‹ markieren › ‹ aufklappen › |
Letztlich aber müssen Eltern entscheiden, was zu Hause gespielt wird.
Genau für diese Entscheidung werden im aufwendigen Verfahren der
USKPrüfung von den deutschen Bundesländern die notwendigen Hilfen
aus der Sicht des Jugendschutzes bereitgestellt. Die komfortable
Suchmaschine mit den Informationen zu allen geprüften USK-Titeln wird
unter www.usk.de
tagesaktuell angeboten.
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TMoC hat folgendes geschrieben: ‹ markieren › |
Früher hat niemand von "Lesesucht" geredet.
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Zitat: ‹ markieren › ‹ aufklappen › |
Willkommen bei Blizzard Entertainments Massively Multiplayer Online
Role-Playing Game, World of Warcraft(r) ("World of Warcraft").
World of Warcraft ist das urheberrechtlich geschützte Werk von
Blizzard Entertainment, Inc. und/oder seinen Lizenzgebern
(zusammenfassend "Blizzard Entertainment"), und jede Nutzung
von Blizzard Entertainments urheberrechtlich geschützten
Online-Services World of Warcraft (nachfolgend als "Service"
bezeichnet) unterliegt den in diesen Nutzungsbestimmungen enthaltenen
Bestimmungen und Bedingungen, einschließlich sämtlicher zukünftiger
Änderungen, die auf die in Abschnitt XIV genannte Art und Weise
erfolgen (nachfolgend als "Nutzungsbestimmungen" bzw.
"Vereinbarung" bezeichnet). Diese Vereinbarung erweitert,
aber ersetzt oder verdrängt nicht den Endbenutzer-Lizenzvertrag (die
"EULA"), der Bestandteil des World of
Warcraft-Softwarepakets ist und dessen Bestimmungen die World of
Warcraft-Software unterliegt. Jede Nutzung von World of Warcraft, die
nicht in Einklang mit diesen Nutzungsbestimmungen steht, ist ausdrücklich
untersagt. Sie
bestätigen hiermit, das Sie eine "natürliche Person" und
mindestens 18 Jahre alt sind bzw. in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit
Sie besitzen, die Volljährigkeit erreicht haben und dass Sie
diese Nutzungsbedingungen anerkennen, entweder für sich selbst oder
stellvertretend für ein (1) minderjähriges Kind, dessen Elternteil
oder Vormund Sie sind und das Sie zur Benutzung Ihres auf dem Service
erstellten Accounts (der "Account") autorisiert haben.
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TMoC hat folgendes geschrieben: ‹ markieren › |
Wie Du siehst muß der Account zum Spielen einem Volljährigen gehören,
da nur Famileinmitglieder den mitnutzen dürfen heißt das die Eltern
müßten einen WOW Account besitzen.
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TMoC hat folgendes geschrieben: ‹ markieren › |
Dazu gibts ein Tool zur elterlichen Freigabe indem eingestellt werden
kann wie lange und von wann bis wann gespielt werden darf.
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Gandalf hat folgendes geschrieben: ‹ markieren › |
eine heraufsetzung der altersfreigabe wäre meiner meinung auch nur
augenwischerei, ..., entweder du kriegst deine eltern rum, dir das
spiel zu kaufen, ...
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TMoC hat folgendes geschrieben: ‹ markieren › |
Onlinespiele und Foren und Chats, ergo das ganze Internet hat
Suchtpotential, ...
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Gandalf hat folgendes geschrieben: ‹ markieren › |
pikanter wird das ganze doch auch, wenn man zu diesem thema mal die
ergebnisse aus der kürzlich veröffentlichten studie hinzuzieht, laut
denen weit mehr jugendliche in rechtsextremen gruppierungen sind als
in jugendorganisationen demokratischer parteien.
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Gandalf hat folgendes geschrieben: ‹ markieren › |
junge menschen wollen eben abenteuer
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Und ich bezweifle, dass es ohne verkehrte Rückkopplung zum Weltbild, zum
emotionalen Gefüge abgeht und die soziale Kompetenz verkorkst, wenn in
virtuellen Welten eine Spezies behauptet wird, die unverbesserlich zum Bösen
existent und einzig durch Vernichtung bestimmt sei.
Grüße von Sven
>> DISKUSSION