Zivilcourage heißt übersetzt  "Bürgermut"

 

Was soll man tun, wenn ...

man in der Öffentlichkeit Zeuge von Kriminalität wird ?

Heldenhaft einzugreifen wäre keine Bürgerpflicht, aber
Weggucken darf man nicht, § 323 c StGB KLICK

Greift möglichst nicht alleine ein.
Fordert andere  Passanten  zur  Mithilfe  auf, 
aber Ihr müsst die Passanten direkt ansprechen,
weil sie bei allgemeinen Appellen
häufig nur  weitergehen / weitergucken.

Schafft eine Situation, die für den Täter bedrohlich wird.

Im Zeitalter des Handys könnt Ihr auch die Polizei rufen
und vielleicht sogar ein Foto machen.


Merkt Euch die Tätermerkmale

(lernt diese Reihenfolge auswendig)

- wie viel größer als das Opfer ?
- welche Haarfarbe ?
- welche Augenfarbe ?
- Haarlocken, Haarlänge, Glatzenbildung ?
- welches Alter ?
- welche Kleidung ?
- Sprache bzw. Dialekt ?
- X-Beine oder O-Beine?
 

Das 1. Gebot der Zivilcourage

Beobachten ist nicht nur für die Strafverfolgung wichtig, sondern nutzt auch unmittelbar im Geschehen, denn wer "beobachtet", ist AKTIV und KONZENTRIERT und automatisch beherrschter in der Konfliktsituation.

Überlegt, ob Ihr den Täter die Beobachtung merken lasst.
Das kann gut sein, wenn Ihr mit ihm nicht alleine seid.

Auch wenn du selbst Opfer eines Angriffs bist, versuche geistig die Initiative zu behalten, auch dann gehe die Tätermerkmale durch.  Es funktioniert.  
Versuche, die Situation zu beobachten, als seiest du ein Dritter. 

Du wirst darin umso besser sein, wenn du es als Dritter geübt hast. Und das kann man jeden Tag und bei jeder kleinen Ungerechtigkeit: 
MISCHE DICH EIN.

Das 2. Gebot der Zivilcourage

Lerne aus Konfliktsituationen 
und stelle dich darauf ein!


Die "natürliche Reaktion" ist nicht immer die Beste. Das kannst du schon aus der Natur lernen, wenn sich zum Beispiel eine starke Antilope von einem schwachen Geparden reißen lässt: Würde sich die Antilope dem Geparden
zuwenden (anstatt zu flüchten), so würde die Antilope siegen.

Die Angst ist eine "natürliche Reaktion",  aber man muss sie beherrschen.  Schreierei  und Hysterie helfen nur selten.

Das 3. Gebot der Zivilcourage

Das "3. Gebot der Zivilcourage" hat eigentlich gar nichts zu tun mit Zivilcourage, sondern mit politischem Verstand:

Für den Umgang mit Rechtsextremisten gilt, 
was für den Umgang mit allen Kriminellen gilt:

Wer sich einschüchtern lässt oder kuscht, um sich dadurch "Schwierigkeiten zu vermeiden", der funktioniert nach ihrem System und darf sich nicht wundern, wenn es dann irgendwann zuschnappt.

Wer ausweichen muss, soll ausweichen, aber wer danach solchen Leuten die Strafanzeige erspart, macht sich an Verbrechen gegen andere mitschuldig.

Die ANGST ist für Untätigkeit keine Ausrede, denn wer wirklich ANGST hat, würde überlegen, was GEGEN die Angstmacher zu tun ist.
Darum ist die Angst als Ausrede
"DAMALS" wie heute entweder Dummheit oder kalkulierte Gleichgültigkeit, dass "nur" andere treffen werde.

Was jeder tun kann, tun soll - in einem Rechtsstaat: Gegen Kriminelle Strafanzeige erstatten, "und wenn das nichts nützt", dann die Parteien im Ort ansprechen, "und wenn das nichts nützt", dann die Presse einschalten, "und wenn das nichts nützt" - dann wurde es meist gar nicht probiert oder liegt daran, dass es zu viele nicht tun, womit deshalb begonnen werden muss

-sven-200504+200805     gehacktes FORUM

 

Zivilcourage ist natürlich noch viel mehr.
Wir diskutieren es im  >> 
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Zivilcourage ist der Mut im Frieden

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Datei identisch mit  Zivilcourage Leitfaden