Abrüstungsvertrag
Der wichtigste Abrüstungsvertrag ist der Atomwaffensperrvertrag von 1968, denn er sieht neben der Nichtweiterverbreitung die vollständige Abrüstung aller Atomwaffen vor.
Abrüstung bezeichnet die einseitige (unilateral) oder – durch zwei (bilateral) oder mehrere Staaten (multilateral) – vereinbarte Reduzierung militärischer Potenziale (Soldaten, Waffensysteme). Ziel ist die völlige Abschaffung der militärischen Ressourcen, um damit die zwischenstaatliche Gewaltanwendung einzudämmen oder ganz auszuschließen. Abrüstung soll dadurch die Durchsetzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 (4) der Charta der Vereinten Nationen fördern (Pflicht zu völliger Abrüstung besteht nicht). In einem weiteren unscharfen Sprachgebrauch umfasst Abrüstung auch die Rüstungskontrolle (arms control), die sich mit ihrem Bezug auf die Stabilität nuklearer Abschreckung jedoch wesentlich von der älteren Vorstellung der Abrüstung unterscheidet und nicht deren negative Sicht von Rüstung teilt.
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