Rüstungskontrolle 
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Rüstungskontrolle und Rüstungsspionage sind seit jeher erforderlich, um  gegen militärische Überraschungen gewappnet zu sein, also um Vergewisserung, dass die eigene Rüstung auf die Hochrüstung eventueller Gegner abgestimmt ist. 
Rüstungskontrolle und Rüstungsspionage dienen deshalb oft bloß der eigenen Hochrüstung - in den selteneren und besseren Fällen der Rüstungsbeschränkung und Abrüstung.

Rüstungskontrolle ist Gegenstand sowohl bilateraler als auch multilateraler Verträge. 

Ein Beispiel für bilaterale Rüstungskontrolle sind die Abkommen zur Begrenzung strategischer Atomwaffen der Supermächte  USA und der Sowjetunion bzw. deren Nachfolgestaaten.

Ein Beispiel für multilaterale Rüstungskontrolle ist der Atomwaffensperrvertrag, dem allerdings schon nicht sämtliche Atommächte beigetreten sind.

Zudem gibt es UN-Beschlüsse zwecks Verbots einiger Waffenarten (z.B. Chemiewaffen

und es gibt supranationale Abkommen bestimmte Stationierungsorte betreffend, unter anderem die Antarktis. >> Antarktisvertrag

Forderungen: 

1. Rüstungskontrolle darf nicht länger Angelegenheit der notorisch rivalisierenden Nationalstaaten sein, sondern hat endlich durch den in Artikel 26 UNO-Charta auch dafür vorgesehenen Generalstabsausschuss zu erfolgen.

2. Es braucht ein nationales und weltweites Whistleblowergesetz, welches den Verrat völkerrechtswidriger Rüstungen und Absichten straflos stellt, Asylansprüche gewährt und sogar belohnt.

Forderung:  Atomwaffen unter UN-Kontrolle

Forderung:  Verbot von Weltraumwaffen

weltweiter Wahnsinn >> Militärausgaben

Liste der >> Atomwaffenabkommen

internationale Abkommen >> http://disarmament.un.org  

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