Artikel 24 Abs. 1  Charta der Vereinten Nationen  

"Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und erkennen an, dass der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt."

KOMMENTAR: Mit Artikel 24 Abs.1 beansprucht der Weltsicherheitsrat die Anerkennung seines militärisch-globalen Gewaltmonopols in Vertretung aller Mitgliedsstaaten, aber damit auch der im Sicherheitsrat selbst vertretenen Staaten, die sich oft genug nicht an das Kriegsverbot aus Art. 2 Abs. 4 halten.

Artikel 2 Abs. 2  Charta der Vereinten Nationen  

Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt..

KOMMENTAR: Dass die Charta der Vereinten Nationen diese Friedensgebote universell beansprucht, also auch gegenüber Nichtmitgliedern, ergibt sich aus Art.2 Abs. 6 der Charta.

Artikel 2 Abs. 6 Charta der Vereinten Nationen  

Die Organisation trägt dafür Sorge, dass Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.

Woran fehlt es dann der UNO-Charta zum Pazifismus? 

Es fehlt am militärischen Oberbefehl des Weltsicherheitsrats  >> UNO-Generalstabsausschuss , ohne das die Beanspruchung des globalen Gewaltmonopols appellativ bleibt und ins Leere läuft.  msr200903


SUSPENDIERTE SEITE, denn sie muss überarbeitet werden !!!!

 

Albert EINSTEIN sagt folgerichtig: "Das Ziel des Pazifismus ist nur durch eine übernationale Organisation erreichbar. Die bedingungslose Befürwortung dieses Zieles ist das Kriterium des wahren Pazifismus."

>>  Pazifismus

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