Atomwaffenkonvention (Entwurf)
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Ziel ist die Schaffung einer atomwaffenfreien Friedenssicherung

1. Schritt: Erstschlagsverzicht-Abkommen

Alle Atomwaffenstaaten verpflichten sich zum Verzicht auf jeglichen Ersteinsatz von Atomwaffen und ändern ihre Verteidigungsstrategien entsprechend ab. 

KOMMENTAR: Dieser 1. Schritt wäre der wichtigste Schritt überhaupt, denn wenn der Ersteinsatz von Atomwaffen gemeinschaftlich ausgeschlossen wurde, entfällt zugleich die  "Zweitschlags-Strategie", mit der die wichtigsten Atomwaffenmächte ihren Atomwaffenbesitz rechtfertigen. 

2. Schritt: Vollständiges Atomwaffenverbot und Kontrolle

offizielles UNO-Dokument A/C.1/52/7 >> Nuklearwaffenkonvention 

KOMMENTAR: Um den 1. Schritt zu verifizieren, darf es nicht bei Absichtsbekundungen bleiben, denn solange es Atomwaffenbesitz gibt, ist den Atomwaffenmächten der Bruch des Erstschlagsverzicht-Abkommens möglich.

3. Schritt: Bewaffnung der Vereinten Nationen

Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verpflichten sich, 50 Prozent ihrer Streitkräfte und Rüstungen in den Dienst bzw. unter den Oberbefehl der Vereinten Nationen zu stellen, um zu gewährleisten, dass die Vereinten Nationen zur weltweit stärksten Militärmacht wird und sowohl die Nationalstaaten als auch deren Allianzen an Kriegsführungsmacht verlieren, um ihre Verteidigung zunehmend auf die Streitkräfte der Vereinten Nationen stützen.

KOMMENTAR: Insbesondere kleinere Staaten streben nach Atomwaffen, um sich gegen Übergriffe seitens stärkerer Militärmächte erwehren zu können. Desgleichen argumentieren kleinere Atomwaffenmächte, dass ihnen zur Verteidigung gegen möglicherweise konventionell stärkere Staaten die Atomwaffe als letztes Mittel erforderlich sei. Mit dem 3. Schritt soll ein militärisches Machtvakuum vermieden werden, der durch die Abschaffung "letzter Mittel" entstehen und ausgenutzt werden könnte. Die Umstellung der nationalen Verteidigung auf das Kriegswaffen-Gewaltmonopol der Vereinten Nationen würde die schwächeren Staaten vor den stärkeren Staaten zuverlässiger schützen, wie auch die Rentnerin nur geschützt werden kann, wenn es effiziente Polizeikräfte gibt und niemand fordern würde, dass die Rentnerin mit Maschinenpistole zu Bett gehen solle.

Und wenn sich einzelne Staaten weigern?

Wenn einzelne Staaten an Erstschlagsstrategien festhalten wollen, kann das Abkommen gleichwohl zwischen den zustimmenden Staaten gelten, während der 2. Schritt blockiert bliebe, aber schon die Abrüstungen ermöglicht.

Wenn einzelne Staaten ihren Beitrag zur Bewaffnung der Vereinten Nationen verweigern, so wären sie von dessen Oberkommando und Verteidigungsaufgaben auszunehmen, während dennoch die Streitkräfte der Vereinten Nationen mit jeder Waffenmitgliedschaft an Bedeutung gewinnt und den Beitrittsdruck auf die Verweigerer erhöht.

Markus Rabanus 200905        Atomwaffenforum

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