BDM (Bund Deutscher Mädchen) NS-Organisation
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Verordnung: Jugenddienstpflicht, 1939Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend (Jugend-Dienstverordnung) vom 25. März 1939 |
§ 1 Dauer der Dienstpflicht
(1) Der Dienst in der Hitler-Jugend ist Ehrendienst am Deutschen Volke. (2) Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind verpflichtet, in der Hitler-Jugend Dienst zu tun, und zwar: 1. die Jungen im Alter von 10 - 14 Jahren im "Deutschen Jungvolk" (DJ), 2. die Jungen im Alter von 14-18 Jahren in der "Hitler-Jugend" (HJ), 3. die Mädchen im Alter von 10-14 Jahren im "Jungmädelbund" (JM), 4. die Mädchen im Alter von 14-18 Jahren im "Bund Deutscher Mädel" (BDM).
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§ 7 Blutmäßige Anforderungen Juden sind von der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend ausgeschlossen.
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Skizzierung der NS-Frauenpolitk Zentrale Frauenorganisationen - NS-Frauenschaft (NSF) - Deutsches Frauenwerk (DFW) Beide Organisationen nahmen für sich in Anspruch, die »Führung der Frau durch die Frau« verwirklicht zu haben. Die NSF,eine »Gliederung« der NSDAP, nahm als Eliteorganisation seit 1936 nur noch ausgewählte Frauen auf. Das DFW, formal ein eingetragener Verein, diente »als große gemeinsame Heimat aller Frauen« der Gleichschaltung von Frauenverbänden. Klare Kompetenzabgrenzungen zwischen NSF und DFW gab es nicht. Sie arbeiteten eng zusammen, so dass sich ihre Tätigkeiten kaum trennen lassen. Seit 1934 stand »Reichsfrauenführerin« Gertrud Scholtz-Klink an der Spitze der organisierten Frauenarbeit. Im durch Konkurrenz und Kompetenzwirrwarr gekennzeichneten
nationalsozialistischen Machtapparat hatte die Reichsfrauenführung eine
eher schwache Stellung. Quelle: Deutsches Historisches Museum Thema >> Frauen im Nationalsozialismus |
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