Betriebskostengarantie 

In unserm Mietvertragsformular heißt es:

"Ist die Miete eine Pauschalmiete, so ist der Mieter bei Betriebskostenabrechnungen so zu stellen, dass die BK für das Jahr der Vertragsunterzeichnung unter Aussparung besonderer Umstände in der Gesamtmiete enthalten waren."

Diese Formulierung gewährt dem Mieter eine Garantie gegen zu niedrig angesetzte Betriebskostenvorauszahlungen, denn Abweichungen im Wirtschaftsjahr der Mietvertragsunterzeichnung gehen zu Lasten des Vermieters, indem die Betriebskostenerhöhung den Miet-Nettobetrag ermäßigt.

Es handelt sich demzufolge nicht um eine bewusste Tiefansetzung von Betriebskosten, um Mieter in Verträge zu locken und nach einem Jahr mit Betriebskostenabrechnungen mit Nachzahlungsforderungen zu überraschen, denn solch eine Überraschung schließt unsere Mietvertragsformulierung ausdrücklich aus.

Falls gewünscht, können Sie diese Erläuterung zur Anlage Ihres mit uns geschlossenen Mietvertrages machen.

"Warum keine exakte Betriebskostenberechnung?"

Weil wir private Vermieter sind und Pauschalmieten aus Gründen geringeren Verwaltungsaufwands bevorzugen. 

"Es führt aber zu Problemen mit Jobcentern!"

Das tut uns leid, aber das ist nur bei Sachbearbeitern der Fall, die unsere Betriebskostengarantie und damit die Besserstellung unserer Mieter verkennen.
Da wir in allen Bezirken Berlins mit Jobcentern zu tun haben, können wir auf Jobcenter-Erfahrungen mit unserem Unternehmen verweisen. 
Fordern Sie bei Problemen Ihren Sachbearbeiter zur Rückfrage bei uns auf. Zumeist genügt ein Telefonat, wenn das Vorlesen der mietvertraglichen Formulierung nicht genügte.

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