Mietvertragsverhandlungen

Erscheint ein Mietpreis zu hoch, dann nicht erst die Mietsache schlecht reden, denn das kann Vermieter viel mehr "irritieren" als die direkte Frage nach dem tieferen Preis, der einem angemessen erscheint und gefallen würde.

Aber nicht abstrakt nach Verhandlungsmöglichkeiten fragen, denn Mietpreise sind immer verhandelbar, sondern freundlich konkreten Preis nennen.

Liegen die Preisvorstellungen zu weit auseinander, um direkt in Preisverhandlungen einzutreten, verabredet man ein Telefonat für den Folgetag, "überschläft die Sache" und nennt dann die konkrete Preisvorstellung.

Wichtig ist allerdings auch, dass die Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizkosten hoch genug angesetzt sind, damit es nicht mit deren Abrechnung zu großen Nachzahlungen kommt.

Unser Wohnungsunternehmen ist mieterfreundlich und macht deshalb eine Betriebskostengarantie.

Weitere Verhandlungsmasse:

- Mietfreiheit für Wochen oder Monate zwecks Renovierungsausgleich
- Grundmietengarantie für die ersten zwei, drei, vier oder fünf Jahre
- keine Endrenovierung, sondern bloße Besenreinheit

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