Beweislast
Die Verpflichtung zum Beweis liegt gewöhnlich auf der Seite desjenigen, der eine anspruchsbegründende Tatsache behauptet.
Im Strafprozess liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft und etwaigen Nebenklägern.
Ausnahmen von diesen Beweislastregeln gibt es als Beweislastumkehr.
Weitere Ausnahmen können sich im Völkerrecht
ergeben, insoweit und solange das nationale Souveränitätsrecht Ermittlungen
blockiert.
>> Beweislast im Völkerrecht
lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast