Beweislast

Die Verpflichtung zum Beweis liegt gewöhnlich auf der Seite desjenigen, der eine anspruchsbegründende Tatsache behauptet.

Im Strafprozess liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft und etwaigen Nebenklägern. 

Ausnahmen von diesen Beweislastregeln gibt es als Beweislastumkehr

Weitere Ausnahmen können sich im Völkerrecht ergeben, insoweit und solange das nationale Souveränitätsrecht Ermittlungen blockiert. 

>> Beweislast im Völkerrecht

lexikalisch >>  http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast 

Beweis   

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