Beweislastumkehr
Während gewöhnlich derjenige beweispflichtig
für die von anspruchsbegründende Tatsache ist, gibt auf den Gebieten der
Gefährdungshaftung und Zustandshaftung einige Regelungen zur Beweislastumkehr,
dass also derjenige einen Entlastungsbeweis erbringen muss, wenn gegen ihn oder
seinen Besitz, Betrieb, sein Haus usw., eine schadensstiftende Tatsache
behauptet wird.
Beispiel: Hausbesitzer sind regelmäßig beweispflichtig, dass sie ihren
Verkehrssicherungspflichten nachgekommen sind, Glättebeseitigung usw.
Markus S. Rabanus20170406
kexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
.
eventuell im Völkerrecht >> Beweislast im Völkerrecht