Deutsche Bomber gegen Syrien? 

Auf Bitten der US-Regierung erwägt Bundesverteidigungsministerin Ursula v.d.Leyen Tornado-Bombeneinsätze gegen Syrien, falls Assad Chemiewaffen einsetze. 

Ein "Rechtsbruch mit Ansage" - innenpolitisch und völkerrechtlich:

Innenpolitisch sorgt für Aufregung, dass v.d.Leyen offenbar Glaubens ist, den Bundestag erst nachträglich um Erlaubnis bitten zu dürfen, aber schwerwiegender völkerrechtlich, denn auch die Chemiewaffenkonvention sieht keine Selbstjustiz gegenüber Verstoßern vor, sondern die Einschaltung des Weltsicherheitsrates. Ausschließlich der WSR darf sanktionieren.

Wenn die Bundesregierung die öffentlich erwogene Selbstjustiz damit rausreden will, dass der Weltsicherheitsrat durch Vetorechte blockiert ist, dann fehlt es an Initiativen zur Veto-Reform, sei es durch Begrenzung des Vetorechts, sei es durch Zuweisung der Entscheidung an den Internationalen Gerichtshof oder die Generalversammlung.

Nichts dergleichen war jemals Ansinnen unserer Bundesregierungen, denn sie bekennt sich zwar zur Universalität als wichtigem Ziel des Völkerrechts, aber beklagte das Vetosystem nur dann, wenn vom politischen Gegenüber ausgeübt, von Sowjetunion/Russland und China.

So bleibt die Unordnung völkerrechtlicher Beziehungen - und jeder bastelt sich das Völkerrecht grad mal so, wie er es im Chaos glaubt durchsetzen zu können. Und unsere Leitmedien spielen weitgehend mit, sogar auch viele Völkerrechtler, allenfalls mit dem eher bloß rhetorischen Feigenblatt, dass eine Rechtslage "umstritten" sei. - Nein, nicht "umstritten", sondern "Rechtsbruch", denn gegen den Wortlaut und gegen den Sinn gültiger Abkommen.

Und setzt der böse Assad Chemiewaffen ein? - Es lohnt zu lesen, was die OPCW an Untersuchungsberichten verfasst, also die Kontrollorganisation zur Chemiewaffenkonvention. Und es liest sich anders als es sich ins Gedächtnis des aufmerksamen Nachrichtenkonsumenten schreibt:
Die OPCW-Kontrolleure bestätigten mit Bericht vom 6.7.2018 nicht, was 2016 unter anderem in Douma an Giftwaffeneinsatz Assad vorgeworfen wurde.
Und eine OPCW-Bewertung der im März und April 2018 erhobenen Vorwürfe steht noch aus, aber die "Vergeltung" fand statt, die von Merkel und Maas als "angemessen" propagandistisch unterstützt wurde, als dürften Verdachtsmomente genügen.

Putin und Assad haben ob meines Befunds keinen Grund zur Freude, denn wie Syrien heute aussieht, ist vor allem das "Werk" ihrer Bomben, ihrer Unfähigkeit, ihres Unwillens zu friedlichen Reformen in Syrien - und unverzeihlich.

Markus S. Rabanus  2018-09-11

OPCW-Bericht >> opcw.org ... fact-finding-mission-reports-on-chemical-weapons-use-allegations-in-douma-syria-in-2018-and-in-al-hamadaniya-and-karm-al-tarrab-in-2016/ 

NACHTRAG v. 10-09.2018:

Inzwischen nahm der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu den Vergeltungsphantastereien der US-Regierung und v.d.Leyen Stellung.

Lohnt zu lesen, denn viele Aspekte einbeziehend und kommt zum gleichen Ergebnis: Also Völkerrechtswidrigkeit von Vergeltungsschlägen gegen das Assad-Regime.

Formulierungen wie "steht auf wackligen Füßen" stehen dem klaren Befund entgegen, haben Wattebauschfunktion.

>> https://www.bundestag.de/blob/568586/e979e0a7348409ce22153522087b3813/wd-2-130-18-pdf-data.pdf 


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Der Verstand muss schärfer sein als alle Munition.