Chemiewaffenkonvention 1997
DIe Chemiewaffenkonvention ist eines der wichtigsten Abrüstungsabkommen überhaupt, weil viele Elemente auch für ein Atomwaffenverbot relevant werden könnten.
Erarbeitet wurde die Konvention 1992, Deutschland ratifizierte 1995, 180 Tage nach dem 65. Beitrittsstaat trat es am 29.04.1997 in Kraft. Ende 2015 hatte die Konvention 192 Mitglieder und ist somit "universelles Völkerrecht", jedenfalls gemäß meiner völkerrechtlichen Aufassung, da ich alle Staaten weltdemokratischen Prinzipien verpflichtet sehe, aber dieser Ansicht kann immerhin mit der Rechtsnatur multilateraler Abkommen widersprochen werde. Dem würde ich gewöhnlich folgen, nicht aber, wenn ein Abkommen bloß so wenige Widersacher hat. Dann bezeichne ich es als "universelles Völkerrecht", zumindest als "demokratisches Völkerrecht".
Syrien trat der Chemiewaffenkonvention erst Ende 2013 bei, nachdem es zu Giftgas-Massakern im syrischen Bürger- und Stellvertreterkrieg gekommen war, für die sich die Bürgerkriegsparteien gegenseitig die Schuld zuwiesen. Bis Ende 2015 traten noch Mynamar und Angola bei.
Nicht beigetreten sind
(Stand 2017-04) Ägypten, Israel,
Nordkorea und Sudan.
ausführlich >> http://de.wikipedia.org/wiki/Chemiewaffenkonvention
Militärischer Aspekt: Die Chemiewaffe galt als "Atomwaffe des Kleinen Mannes" bzw. militärisch schwacher Staaten insbesondere gegen die Bevormundung seitens der Atomwafffenstaaten, was jedoch als von vielen Staaten als kurzschlüssig eingesehen wurde, zumal ohne Trägermittel keine Vergeltung gegen angreifenden Staates möglich war, sondern allenfalls im eigenen Land für Tote sorgen konnte.
Markus S. Rabanus 20170410
Kontrollorgan >> www.opcw.org
2018-09-11 Deutsche Bomber gegen Syrien ?
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