Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage war jahrzehntelang eine staatliche Subvention für Eigenheim-Erwerber und läuft für alle Immobilien aus, die nach dem 31.12.2005 erworben werden bzw. eine Baugenehmigung beantragt wird. Ist läuft also erst im Jahr 2013 aus.

Die Eigenheimzulage sah vor:

Anspruchsberechtigt war jeder Bürger nur einmal.

Anspruchsberechtigt waren Ledige bis zu einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro, 

Verheiratete bis zu einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 140.000 Euro. 

Pro Kind erhöhte sich die Anspruchsbemessungsgrenze um 30.000 Euro.

Pro Person und Immobilien zahlt der Staat acht Jahre lang einen Zuschuss von jährlich 1250 Euro.

Pro im selben Haushalt lebenden Kind erhöhte sich dieser Jahres-Zuschuss um 800 Euro.

Die Eigenheimzulage stand in mehrfacher Kritik:

- Die Eigenheimzulage stellte eine indirekte Benachteiligung derjenigen dar, die sie nie für sich in Anspruch nahmen, aber gleichwohl mitfinanzierten.

- Die Eigenheimzulage förderte die Zersiedelung und erhöhte das Verkehrsaufkommen und Naturschäden.

- Die Eigenheimzulage war eine indirekte Subventionierung der Immobilien-, Bau- und Kreditwirtschaft, denn sie wurde in deren Preisgestaltung als Werbe-Argument für Preistreibereien missbraucht.

All diese Kritik verwarf die Eigenheimzulage nicht. Erst mit der großen Koalition bekannte man sich zu ihrer Streichung - aus Gründen der Staatsverschuldung und Sparpolitik

Sven200511

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