Euthanasie als Sterbehilfe oder Mord |
Euthanasie
ist ein griechisches Fremdwort und bedeutet "schöner
Tod". In der ethischen, medizinischen und politischen
Diskussion bedeutet Euthanasie "Sterbehilfe" und wurde
begrifflich durch das "Euthanasie-Programm" des
Nationalsozialismus nachhaltig diskreditiert (siehe unten).
Sterbehilfe ist
in vielen Staaten erlaubt straffrei oder strafmildernd, wenn die Tötung
eine "Hilfe" ist, also mit dem tatsächlichen und/oder
mutmaßlichen Willen des Getöteten vereinbar ist. Zu unterscheiden sind "aktive Sterbehilfe" (zB. Überdosis an Schmerzmitteln) und "passive Sterbehilfe" (z.B. Beenden der lebensverlängernden Therapie). Damit verbinden sich schwierige Ethik-Fragen, grundsätzliche Fragen nach dem Leben, ob es dann noch Leben ist, wenn dem Menschen zwar die Körperfunktionen erhalten bzw. ersetzt, nicht aber das Bewusstsein erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Aber schon diese ethischen Fragen sind so spekulativ, dass viele Rechtsordnungen darauf beharren, dass alles und jedes getan werden müsse, um den Menschen vor seinem Grab zu bewahren. In diesen Debatten spielen unvermeidlich auch wirtschaftliche Interessen hinein, denn die Kosten und auch Gewinne durch die Lebensverlängerungsmedizin sind noch dadurch erhöht, dass der Verweigerung ihrer Inanspruchnahme die genannten ethischen Vorbehalte entgegenstehen (müssen). Die politischen Überlegungen sollten zunächst dahin intensiviert werden, dass die Menschen in "bewussten Tagen" selbst stärker mitentscheiden, in welchem Umfang ihnen medizinische Lebensverlängerung gewährt wird bzw. in welchen Fällen sie zu sterben hoffen. sven 200312 Thema ERGÄNZEN |
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