Stationen der Gesetzgebung
- Gesetzentwurf (meist durch Bundesregierung)
- 1. Lesung im BT (Begründung und Aussprache oder Überweisung an
Fachausschüsse)
- 2. + 3. Lesung = Abstimmung (Zustimmung mit einfacher oder
qualifizierter Mehrheit)
- Beteiligung des BR (evtl. Einberufung des Vermittlungsausschusses,
der Konflikte zwischen BT und BR lösen soll)
- Unterschrift von Bundeskanzler und zuständigem Minister
- Ausfertigung durch Bundespräsidenten (nach Prüfung, ob Gesetz
verfassungsgemäß)
- Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Text von User Salomon |