Gleichheitsgebot i.S.d. Artikel 3 Grundgesetz
Das Gleichheitsgebot sichert unsere Ungleichheit von Sven Redaktion am 24.Jul.2003
Hallo Müllmann,
an keiner Stelle (zumindest meiner Sprüche) wirst Du die Behauptung antreffen, dass beispielsweise Du und ich "Gleiche" seien, aber auch Du wirst darauf Wert legen, dass Du im Vergleich zu mir "vor dem Gesetz gleich" behandelt wirst.
"Gleich" im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes bedeutet also nicht, dass wir zwo "gleich" seien, sondern "gleichberechtigt" sein sollten.
Die "Gleichberechtigung" ist die Garantie dafür, dass wir zwo "ungleich" sein dürfen, ohne deshalb benachteiligt zu werden.
Grüße von Sven
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