Art3 Grundgesetz |
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. |
Ausführlicher kann eine Aufzählung kaum sein. Oder doch? z.B. Homosexualität ? Spät kam die Ergänzung des Artikel 3 Abs.3 GG, mit der die Diskriminierung Behinderter verboten ist. Der Nationalsozialismus maßte sich an, menschliches Leben als "minderwertig" zu vernichten. Immerhin aber
scheint aus aus der Geschichte
gelernt und darum ist Rassismus und Ausländerfeindlichkeit verboten.
>> Antifaschistische Verfassungsordnung |
" Niemand darf wegen |
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KOMMENTAR |
Art.2 GG Allg. Freiheitsrecht Art.4 GG Bekenntnis- und Gewissensfreiheit
Gleichheitrechte Grundrechte Menschenrechte Gleichheit