Grundlagenvertrag  v. 21.12.1972 zw. BRD und DRR

Im Grundlagenvertrag sicherten sich 1972 die Regierungen von BRD und DDR gegenseitig "gutnachbarliche Beziehungen" inklusive Gewaltverzicht zu.  

Der Grundlagenvertrag beendete den Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland und war eines der wichtigen Elemente der "Neuen Ostpolitik" von Willy Brandt und ebnete den beiden deutschen Staaten sowohl den Weg in die UNO als auch in die Entspannungspolitik der späten siebziger Jahre, die wesentlich zum Zusammenbruch der diktatorischen Sozialismus-Systeme im Osten beitrug.

Entweder aus Gründen mangelnder Weitsicht oder aus parteitaktischen Motiven heraus wurde die damalige Bundesregierung von den Unionsparteien scharf angegriffen. 

Unter diesem Druck verfasste die Regierung unter Willy Brandt den völkerrechtlich irrelevanten "Brief zur Deutschen Einheit", mit dem das "Offenhalten der deutschen Frage" behauptet wurde.

Am 
21.06.1973 trat der Grundlagenvertrag in Kraft - und die beiden deutschen Staaten wurden auf internationaler Ebene von Störfaktoren zu Faktoren der Entspannungspolitik.
 

weitere Literatur
Ostverträge        Hallstein-Doktrin

Entspannungspolitik

 Dialog-Lexikon