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Grundlast |
Grundlast bezeichnet die Belastung eines Stromnetzes, die während eines Tages nicht unterschritten wird. In Deutschland liegt sie bei ca. 40 Gigawatt (2005) im Unterschied zur Jahreshöchstlast mit 75 bis 80 Gigawatt.
Wird die Grundlast überschritten, so setzt man über umstrittene Grundlastkraftwerke hinaus zur Deckung des zusätzlichen Strombedarfs Mittel- und Spitzenlastkraftwerke ein.
Da der niedrigste Strombedarf meist nachts auftritt, hängt die Höhe der Grundlast von nachts produzierenden Industrieanlagen, der Straßenbeleuchtung und von Dauerverbrauchern in Haushalt und Gewerbe ab. Darüber hinaus kann die Grundlast von Energieversorgungsunternehmen erhöht werden, indem zu Schwachlastzeiten die Speicherbecken von Pumpspeicherkraftwerken gefüllt oder Nachtspeicherheizungen eingeschaltet werden.
Text + Links modifiziert, aber Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Grundlast
Grundlast = 40 Gigawatt = 40 Mrd. Watt = 40.000 Megawatt Kleinkraftanlagen >> Gaskleinkraftwerk BioKKW SolarKKW
Maßnahmen zur Absenkung der >> Spitzenlast Begriff >> Netzlast
Problemfall >> Großkraftwerke sind auch für die Grundlast
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