Hoheitsrechte

Hoheitsrechte sind Rechte, die Staaten einerseits ihrer Staatsgewalt und Souveränität ableiten, andererseits in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den Menschenrechten halten müssen.

Hoheitsrechte sind stets im Diskurs und in der Entwicklung, oft genug jedoch auch im Streit zwischen Staaten und Kriegsursache.

Begriffskritik: Der Begriff "Hoheitsrecht" sollte als veraltet gelten, denn er impliziert den Staat als etwas "Höheres", während der Staat dem Bürger nicht überzuordnen ist ("Obrigkeitsstaat"), sondern im Hinblick auf seine Funktionalität eher dienend, allenfalls gleichzuordnen ist. 

Ausgerechnet in den internationalen Beziehungen spielt der Begriff "Hoheitsrechte" eine anhaltend große Rolle, obwohl in den internationalen Beziehungen am leichtesten nachvollziehbar ist, dass es um Gleichordnung der Staaten gehen müsste. Allgegenwärtiger Nationalismus hält den Begriff am Leben.

Vorzugsweise und sachlicher ist anstelle von "Hoheitsrechten" von "Staatsrechten" zu sprechen.

Sven200605 

 

>> http://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitsrecht 

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