Zum
Existenzrecht Israels
GastNRW hat
folgendes geschrieben: |
Dieses Land Israel wird
nur von Hälfte der Welt anerkannt. Diese Länder kann man nocheinmal
durch 2 Teilen, da sie von Westlichen Länder unter Druckgesetz worden
sind um Israel anzuerkennen. z.B. Türkei, Ägypten... und viele
Afrikanische und asiatische Länder und und und. |
Du spekulierst erneut. Stattdessen lerne zwischen politischer und rechtlicher
Situation zu unterscheiden >> Erkennt Dich jemand nicht an oder wünscht
Dir den Tod, dann glaube trotzdem an Dein Lebensrecht und wehre Dich.
Das Existenzrecht Israels ist durch Mehrheitsentscheidung der Vereinten
Nationen völkerrechtlich verbürgt, ebenso wie das Existenzrecht für einen
Palästinenserstaat, auch wenn der noch nicht realisiert ist oder seinerseits
keine Anerkennung findet, verletzt oder verhindert wird, aber beide
Existenzrechte bestehen. - Einigermaßen verstanden?
Die Nichtanerkennungspolitik und der Abbruch diplomatischer Beziehungen haben
zwar lange Tradition, aber ich bin gefestigter Auffassung, dass jeder
UNO-Mitgliedsstaat einen Anspruch auf Anerkennung hat.
Daraus folgt, dass ein UNO-Mitgliedsstaat durch Nichtanerkennung seitens
anderer Staaten oder UNO-Institutionen in Rechten verletzt wird.
Solch heutige Rechtssituation ist bereits Fortschritt, aber unzureichend, wie
sich mit Bürgerkriegen und NGO-Terrorismus erweist. Darum sollte der
Anerkennungsanspruch auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und sogar
gegen Einzelpersonen klagbar sein.
Nun verstehe bitte noch den Unterschied zwischen "Anerkennung" und
"Übereinstimmung", dann wären wir rechtlich und politisch weiter.
./.
Im anderen Topic schrieb ich: "Jedes Existenzrecht hat Grenzen, über die
sich auch Israel klar werden muss, Grenzen, die nicht einseitig und nicht
militärisch bestimmt werden dürfen. Zu solcher Einsicht müsste man drängen."
- Das gefiel Noa nicht:
Noa hat folgendes
geschrieben: |
Ein Existenzrecht hat
KEINE Grenzen, was Du ansprichst sind territoriale Grenzen, aber das
hat NICHT DAS GERINGSTE mit einer Grenze des Existenzrechtes zu tun. |
Ginge es beim Existenzrecht eines Staates ohne territoriale Grenzen, so ginge
es nicht um einen existenten Staat, sondern um einen geplanten oder
vergangenen Staat, Okkupation usw.
Noa hat folgendes
geschrieben: |
Das wäre, als würde
man jemandem seine Existenz unter Bedingungen stellen. Das ist absolut
unzulässig und menschenunwürdig! |
Auch da widerspreche ich Dir, denn es ist die Schlussfolgerung allen
Notwehrrechts, auf das sich immerhin auch die israelische Regierung immer
wieder beruft, wenn sie Menschen in ihrer Existenz vernichtet.
Das Existenzrecht kann also durch eigene Schuld oder durch Nichtausübung
verwirkt werden, anderenfalls wären das Existenzrecht verletzt, geraubt,
vorenthalten usw. oder durch Zusammenschluss aufgehoben, wie es z.B. mit der
DDR geschah.
Auch eine Aufhebung und Neuordnung durch die UNO kommt vor, wenngleich häufig
nur nachvollzogen nach kriegerischen Konflikten, so geschehen z.B. mit
Jugoslawien.
Der Umgang mit Taiwan bildet eine weitere Fallgruppe und es gibt sicher noch
mehr, z.B. die Suspendierung.
Jedenfalls sind Existenzrechte von Staaten allemal konditioniert, wenngleich für
Nationalisten heilige Kühe, und ihre Diskussion grundverschieden zu jeglicher
Holocaust-Debatte, auch wenn Rassisten, Antisemiten und wiederum Nationalisten
ihre "Anliegen" zu einem Brei verrühren.
Grüße von msr20070110 >>
gehacktes
Forum neue Diskussion ?
Weitere Stellungnahme zum >> Existenzrecht
Israels 2014
>> Teilungsplan 1947 laut UNO-Resolution Nr. 181
>> Nichtanerkennung völkerrechtswidriger Faktenschaffung
>> Trumps Jerusalem Act
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