Kollektivverantwortung
Eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Kollektivverantwortung ist daraus, dass entweder ein vorangehendes gemeinsames Tun oder gemeinsames Unterlassen rechtswidrig war (z.B. Bandendiebstahl, gemeinsam unterlassene Hilfeleistung) oder ein gegenwärtiges, zukünftiges gemeinsames Tun oder Unterlassung gesetzlich oder vertraglich geboten ist (z.B. gemeinsame Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern oder gemeinsame Kreditaufnahme).
Von solch rechtlichen Kollektivverantwortungen ist die moralische Kollektivverantwortung zu unterscheiden, die eben keinen Rechtsgrund voraussetzt, wohl aber das (Ge-)wissen, dass gemeinsam schlechten Entwicklungen widerstrebt werden muss und gute Entwicklung gemeinsames Handeln erfordern.
Sven200509
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