Kriegsdienstverweigerungsrecht ist ein Grundrecht
Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz :
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
ABER DAS GENÜGT NICHT
siehe Reformvorschläge >> Kriegsdienstverweigerung
und >> Kriegsdienstverweigerungt als Menschenrecht und Völkerrecht