Menschenrechte Menschenrechtsforum
Als Menschenrechte werden solche Rechte bezeichnet, die der einzelnen Person durch staatliches Verfassungsrecht und supernationales Recht zugestanden werden.
Volltexte UN-Menschenrechtscharta,
EU-Menschenrechtskonvention
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Menschenrecht auf Konsum und
Naturverbrauch kann eigentlich nur in dem Maße sein, was allen Menschen
zugestanden werden könnte, ohne dass die Natur kollabiert.
Markus S. Rabanus20220629
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Menschenrechte
sind universelles Recht und dürfen auch nicht unter Berufung auf die nationale
Souveränität und/oder nationale Mehrheitsentscheidungen
verletzt werden.
DER 10. DEZEMBER = Menschenrechtstag bzw. Welttag der Menschenrechte, UNO in Erinnerung an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948
Beispiel für staatliches Verfassungsrecht = Grundgesetz und Landesverfassungen
WebTipp: www.menschenrechte.cjb.net
Einige
Menschenrechte werden naturrechtlich interpretiert,
z.B. die Menschenwürde und die
Gleichheit.
Diese Rechte beanspruchen also eine absolute Geltung, die unabhängig
vom jeweiligen Verfassungsrecht der Staaten sind.
Beispiele für solche Rechte sind: Asylrecht, Bekenntnisfreiheit, Frauenrechte, Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Kriegsdienstverweigerungsrecht, das aktive und passive Wahlrecht, die Berufsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Eigentumsrecht u.v.m. - umstritten z.B. Sterbehilfe
Ein Menschenrecht, dass noch ganz wichtig wär' >> LEBENSFREUDE
Einige Staatsbürgerrechte stehen bzw. standen nach dem Grundgesetz ausschließlich "Deutschen" zu: Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, ...
Durch
supernationales Recht (z.B. EU und UN) kommt es auch bei den
Staatsbürgerrechten zu einer allmählichen Angleichung. Wird das
nationale Verfassungsrecht nicht hinreichend den internationalen
Übereinkünften angepasst, so gilt das supernationale Recht als
höherrangig gegenüber den nationalstaatlichen Regelungen -
vergleichbar dem Grundsatz, wonach das Grundgesetz den
Landesverfassungen vorgehen.
sven
Menschenrechte gibt es viele und für viele
Menschen viel
zu wenig, aber viel Menschenrecht ist auch aus Menschenpflicht,
es sei denn, jemand könne nicht. Und auch für diese Menschen braucht es erwirtschafteten "Mehrwert".
Markus S. Rabanus
20190415
Rede von Bundesaußenminister Fischer v. 25.03,2003
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