Recht zum Krieg ?
Zwar ist der Verteidigungskrieg statthaft, aber nur unter den engen Voraussetzungen heutigen Völkerrechts, die denen des innerstaatlichen Notwehrrechts entsprechen.
Siehe >> UNO-Gewaltmonopol
www.Friedensforschung.de powered by www.Initiative-Dialog.de Der Verstand muss schärfer sein als alle Munition.