Rechtsstaatsprinzip  >> kurzgefasst

Art.20 GG, 28 I 1 Grundgesetz = Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit,
entsprechendes findet sich in den Länderverfassungen.

Gegen das Rechtsstaatsprinzip ist die Verfassungsänderung untersagt, Art. 79 III GG.

Elemente der Rechtsstaatlichkeit :

- Staat stellt eine Rechtsordnung auf,

- diese ist nicht nur formell, sondern auf Gerechtigkeit orientiert,

- der Staat ist wie die Bürger diesem Recht gebunden, inkl. Rechtsweggarantie aus Art.19. IV 1 GG,

- die Staatsgewalt ist geteilt, Art. 20 II 2 GG,

- Rechtssicherheit = Recht muss bestehen, bevor es angewendet wird, Art. 103 II GG,

- Verhältnismäßigkeitsprinzip, Art. 19 IV GG

sven200405

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