Rechtsstaatsprinzip >> kurzgefasst
Art.20 GG, 28 I 1 Grundgesetz = Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit,
entsprechendes findet sich in den Länderverfassungen.
Gegen das Rechtsstaatsprinzip ist die Verfassungsänderung untersagt, Art. 79 III GG.
Elemente der Rechtsstaatlichkeit :
- Staat stellt eine Rechtsordnung auf,
- diese ist nicht nur formell, sondern auf Gerechtigkeit orientiert,
- der Staat ist wie die Bürger diesem Recht gebunden, inkl. Rechtsweggarantie aus Art.19. IV 1 GG,
- die Staatsgewalt ist geteilt, Art. 20 II 2 GG,
- Rechtssicherheit = Recht muss bestehen, bevor es angewendet wird, Art. 103 II GG,
- Verhältnismäßigkeitsprinzip, Art. 19 IV GG
sven200405
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