Staatshaftung

Staatshaftung ist eine Art der Kollektivhaftung und Folge aus Staatsunrecht.

Staatshaftung bedeutet, dass der Staat für Staatsunrecht haftet, indem für die durch ihn bzw. seine Institutionen und Staatsdiener angerichteten Schäden Schadensersatz leistet.

Die Staatshaftung  sollte so beschaffen sein, dass die Geschädigten nicht unnötig lange auf Schadensersatz zu warten haben. Wenn die Staatshaftung durch Unrecht einzelner Staatsdiener verursacht wurde, dann soll der Staat erst entschädigen und dann bei dem Staatsdiener Rückgriff nehmen.