Strategische Interessen

Jeder Mensch, jedes Unternehmen, auch jeder Staat kann "strategiische Interessen" haben, aber welche davon berechtigt sind, auf welche Weise verfolgt oder geschützt werden dürfen, kann nicht der Willkür belassen sein, sondern hat sich dem Recht, so auch dem Völkerrecht zu fügen. 

Folglich genügt also nicht, wenn wer das eigene Treiben als "Verteidigung strategischer Interessen" bezeichnet, sondern gehört im völkerrechtlichen Streitfall vom Internationalen Gerichtshof "begutachtet", wobei das Bestreben sein sollte, dass der IGH auch Entscheidungsmacht innehat und die Entscheidung befolgt wird und erforderlichenfalls durchgesetzt wird. 

Markus S. Rabanus  2018-02-27

 

ähnlich >> "Vitale Interessen"

>> Carter-Doktrin 1980

>> Breschnew-Doktrin 1968

Völkerrechtswidriger Vetomissbrauch im Weltsicherheitsrat  2018-02

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