Strategische Interessen
Jeder Mensch, jedes Unternehmen, auch jeder Staat kann "strategiische
Interessen" haben, aber welche davon berechtigt sind, auf welche Weise
verfolgt oder geschützt werden dürfen, kann nicht der Willkür belassen sein,
sondern hat sich dem Recht, so auch dem Völkerrecht zu fügen.
Folglich genügt also nicht, wenn wer das eigene Treiben als "Verteidigung
strategischer Interessen" bezeichnet, sondern gehört im völkerrechtlichen
Streitfall vom Internationalen Gerichtshof "begutachtet", wobei das
Bestreben sein sollte, dass der IGH auch Entscheidungsmacht innehat und die
Entscheidung befolgt wird und erforderlichenfalls durchgesetzt wird.
Markus S. Rabanus 2018-02-27
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Völkerrechtswidriger Vetomissbrauch im Weltsicherheitsrat 2018-02