Völkerrechtswidriger Vetomissbrauch im Weltsicherheitsrat
zum Vetorecht im Weltsicherheitsrat (WSR):
1. Das Vetorecht dient der Immunität der "Ständigen" WSR-Mitglieder
und ist fortdauernd Voraussetzung dafür, dass die militärstärksten Staaten
als Lehre aus dem Völkerbund sämtlich Mitglieder der Vereinten Nationen wurden
und sind.
2. Das Vetorecht hat folglich nur dem Eigenschutz dieser fünf Staaten zu dienen, wird aber völkerrechtswidrig ausgeübt, sobald zu Zwecken des globalen Rivalisierens über die eigenen Landesgrenzen hinaus.
Dem Privileg des Ständigen Sitzes im Weltsicherheitsrat inkl. Vetorecht steht also die Pflicht zur Kompromissfindung / Einigung in allen friedensgefährdenden Konflikten gegenüber, in denen die Vetomächte nicht selbst angegriffen sind.
3. Die Privilegierung der fünf Vetomächte war, ist und bleibt vorerst ein Provisorium, jedoch nicht für die Ewigkeit, denn die UNO-Charta bekennt sich zur Gleichheit aller Staaten - und verpflichtete die Vetomächte, dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
Das ist keine bloße Zukunftsaufgabe, sondern Versäumnis seit Gründung, z.B. mit dem Generalstabsausschuss die Arbeit aufzunehmen, Art. 26, 45, 46 UNO-Charta, aber unsere Außenpolitiker werden gewählt, obgleich sie die UNO-Charta wahrscheinlich nie lesen mussten.
Und es ist ein Versäumnis auch der vielen Staaten, die sich auf den Trittbrettern der großen Weltrivalen wohlfühlen.
Markus S. Rabanus 2021-06-08
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Gegen das Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates gibt es jede Menge Argumente, so auch, dass dringliche Entscheidungen ausbleiben, weil sich die Ständigen Mitglieder gegenseitig blockieren.
Ich neige dazu, diesen Blockade-Aspekt anders
zu sehen - und zwar im Wege einer Auslegung, wie sie dem Sinn der UNO-Charta am
ehesten entsprechen würde.
Auch weitere Auslegungsmethoden geben für meine Sichtweise Momente her, aber
nachstehend nur Brainstorming ohne konkreten Nachweis für Anknüpfungspunkte
und allgemeine Rechtstheorie:
Zuvörderst gehört in den Blick genommen, was die Hauptaufgabe der UNO und delegiert operativ Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist: Die Wahrung des Weltfriedens.
Sodann wäre in den Blick zu nehmen, warum und
wozu es Ständige Mitglieder und obendrein mit Vetorecht gibt: Weil es zur
damaligen Zeit und heute kaum weniger die militärisch stärksten Nationen waren
und sind, die
a) am ehesten in der Lage sind, für den Frieden zu sorgen,
b) jedoch gegeneinander gerichtete Entscheidungen verhindern dürfen, zumal ein
militärischer Konflikt dieser fünf Mächte auch eingedenk ihrer Atomwaffen
kein gutes Geschehen wäre, wenngleich es inzwischen weitere Atommächte gibt,
deren Atomwaffen und Konflikte kaum weniger gefährlich sind.
Deshalb darf m.E. geschlussfolgert werden, dass
es missbräuchlich und völkerrechtswidrig ist, wenn das Vetorecht zu Zwecken
imperialer Rivalität eingesetzt wird und daran die Friedensschaffung scheitert,
denn dazu war das Vetorecht nicht eingeräumt, sondern lediglich und immerhin
zur Immunität der Ständigen Mitglieder gegen Entscheidungen, die ihre
unmittelbar eigenen nationalen Interessen betreffen. Es müssen jedoch
berechtigte Interessen sein.
Im Hinblick auf das Vetorecht empfiehlt sich enge Auslegung, wenn die nationalen
Interessen nicht imperialistisch inflationieren sollen. Also müssen sich die
nationalen Interessen ausschließlich auf die Integrität bzw. den Schutz des
eigenen Hoheitsgebietes beziehen.
Sogenannte "strategische Interessen"
oder "vitale Interessen" fremde Territorien und bspw. die
Weltmeere betreffend, dürfen nach hiesiger Auffassung nicht mittels Vetorecht
geschützt oder bewirkt werden, sondern müssen nach allgemeinen Grundsätzen der
globalen Interessen bzw. Teilhabe beurteilt und entschieden werden, also unter Voraussetzung des Gleichheitsanspruchs aller redlichen
und nicht durch den Weltsicherheitsrat gemaßregelt agierenden Staaten - und zu
entscheiden mit bloßer Mehrheit im Weltsicherheitsrat ohne Gestattung eines
Vetos.
Vereinfacht: Die Vetomächte haben sich
bezüglich ihres Vetorechts auf Streitfälle zu bescheiden, die ihr eigenes
Territorium unmittelbar betreffen, während sie sich in Belangen aller
fremdterritorialen Streitigkeiten den Mehrheiten des Weltsicherheitsrates zu
beugen haben.
Betonend: Solange die Ständigen WSR-Mitglieder das Vetorecht zu Zwecken der
imperialen Rivalität missbrauchen, wird der Weltsicherheitsrat seinen
Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen, um für Frieden zu sorgen, wie es
ihre Pflicht gemäß UNO-Charta ist, zumal diese Pflicht Gegenleistung für das
Privileg a) der Ständigen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat, b) des
Vetorechts ist.
Als Gegenargument lasse ich mir gelten,
dass es die Völkerrechtslehre mindestens überwiegend anders sieht und das
inflationäre Veto zwar kritisiert und oft als UNO-Geburtsfehler deklariert, aber
letztlich bejaht und nicht für völkerrechtswidrig hält.
Als Gegenargument lasse ich mir ebenfalls gelten, dass sich meine Auslegung nur
schwach an den Wortlaut der Charta anlehnen kann, aber immerhin die
Plausibilität genannter Privilegien für den Zweck der Vereinten Nationen
erhöht, wenngleich die Verewigung von Privilegien mit dem völkerrechtlichen
Gleichheitsanspruch unvereinbar ist.
So schlagen die auf ersten Blick in Betracht kommenden Gegenargumente nicht
durch.
Mag man sich der hier dargelegten Auffassung nicht anschließen, so wäre eine baldige Reform noch dringlicher, wie unter dem Stichwort Weltsicherheitsratsreform angedacht.
Relevanz? Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man die inflationäre Ausübung des Vetorrechts als moralisch verwerflich oder auch als "völkerrechtswidrig" kritisiert wird, denn Völkerrechtswidrigkeit wäre ein Problem, mit dem sich auch der Internationale Gerichtshof befassen ließe.
Markus S. Rabanus 2018-02-26/27
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Weltsicherheitsrat und Bedeutung Position der PDS zum Weltsicherheitsrat
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* the world is always under construction msr200306