"Vitale Interessen"
Vitale Interessen bedeutet "lebenswichtige Interessen", also eigentlich Interesse an Gesundheit, Nahrung, ein Dach über dem Kopf, Frieden.
Aber von "vitalen Interessen" ist zumeist in anderem Zusammenhang die Rede, wenn es um wirtschaftliche oder sonstige politische Interessen an Weltregionen geht, die nicht zum eigenen Staatsgebiet gehören.
Auch das kann berechtigt sein, denn wenn
irgendwo jemand an einer "Wunderwaffe"
bastelt oder sonstigen Unfug treibt, die Meere verseucht oder ausplündert, das Leben ganzer
Regionen oder gar des Planeten bedroht, dann ist es von jedes Menschen "vitalem
Interesse", dass damit aufgehört wird.
Gleichwohl werde ich nun nicht losstürmen dürfen, um Nordkoreas
Atomwaffenprogramm zu vernichten oder Japans Atomkraftwerke zu zerstören,
von denen die havarierten Atommeiler von Fukushima
nun schon seit Jahren die Weltmeere vergiften. DENN so wenig mir Selbstjustiz gestattet sein kann, so sehr gilt das Selbstjustizverbot
auch für Staaten.
Doch daran halten sich viele Staaten nicht,
sondern benutzen die Behauptung "vitaler Interessen",
- um das Recht zur nationalen
Selbstverteidigungt über das eigene Territorium hinaus auszudehnen.
- um in fremden Hoheitsgebieten Einmischungsrechte geltend zu machen,
Unter
Behauptung "vitaler
Interessen" wurden in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Kriege
gerechtfertigt:
Kosovo-Krieg, Afghanistan-Krieg,
Irak-Krieg
usw.
Alles völkerrechtswidrig, denn jegliche Selbstverteidigung wird in dem Moment zur rechtswidrigen, so auch völkerrechtswidrigen Selbstjustiz, wenn sich der Selbstverteidigende nicht überprüfen lässt, ob sein geltend gemachtes Interesse überhaupt besteht, um überhaupt "verteidigt" werden zu dürfen.
Markus S. Rabanus 200403 / 20170906 Diskussion
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