Der Staat bereicherte sich im Jahr 2002 
mit 12 Mrd. Euro Tabaksteuer 
an der tödlichen Sucht seiner Bürger.

Dazu noch an der Mehrwertsteuer i.H.v. ?? Mrd. Euro.

Forderungen
1. Ratifizierung der WHO-Anti-Tabak-Konvention
Die Bundesregierung stimmte diesem Weltabkommen zu.  Also soll sie jetzt nicht so tun, als sei da noch etwas "nachzubessern", denn sie will gemeinsam mit den USA weiterhin die Tabak-Werbung gestatten.
2. Sofortiges Verbot jeglicher Tabak-Werbung
Jede Tabakwerbung, die Freiheit, Lustgewinn, Freude suggeriert, ist "irreführende Werbung" im Sinne bestehender Gesetze, denn der Tabak-Konsum macht abhängig, also unfrei und die durch Tabak-Konsum verursachten Leiden niemandem Freude, sondern tot.  Die Duldung der Tabak-Werbung beugt das Recht.
3. Verwendung der Tabak- und Tabak-Mehrwertsteuer
     für Anti-Tabak-Kampagnen
Nur wenn die Tabak-Steuer ausschließlich Anti-Tabak-Kampagnen zufließt, ist gewährleistet, dass die Politik ihr Interesse an der Förderung des Drogenkonsums verliert. Ansonsten würde sie weiterhin ihre Haushaltslöcher auf Kosten der Gesundheit ihrer Bürger stopfen.  Insofern ist die Haushaltspolitik bereits seit Jahrzehnten durch Milliarden-Steuereinnahmen "korrumpiert".

Auch eine Verwendung der auf Tabak vereinnahmten Steuern für die Krankenkassen würde diese Korruption zwar etwas abschwächen, aber im wesentlichen verlagern, wenn Verantwortungslose in einer Art "Gewinn-Verlust-Rechnung" zu dem Ergebnis kommen, dass Raucher "mehr einbringen als ihre Leiden kosten". 

Wenn die Krankenkassen den Raucher zur Kasse bitten wollen, dann sollen sie es direkt über die Mitgliedsbeiträge tun, wobei auch der Raucher Vertrauensschutz genießen muss, dass es keine für ihr nachteilig zeitliche Rückwirkung haben darf:  Es sollte auf ein Verhalten ab einem Datum nach der Beitragsreform ankommen. 
Kompromisslinie
Als Kompromiss-Linie kann diskutierbar sein, dass ein Teil der Tabak-Steuer in die Arbeitsplatz-Konversion der Tabak verarbeitenden Industrie und Tabak produzierenden Landwirtschaft investiert wird. 
Die Ausnahme müsste jedoch ohne Verlängerbarkeit auf max. 5 Jahre befristet sein.

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DISKUSSION

Leitartikel  Anti-Tabak-Konvention