UNO-Finanzen

Solange die Vereinten Nationen jedoch nicht selbst eine Weltsteuer erheben dürfen, werden sie aus den jetzt gegebenen Abhängigkeiten heraus schwer den erforderlichen Bedeutungsgewinn schaffen. 

Artikel 19 Zahlungsrückstände

Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das mit der Zahlung seiner finanziellen Beiträge an die Organisation im Rückstand ist, hat in der Generalversammlung kein Stimmrecht, wenn der rückständige Betrag die Höhe der Beiträge erreicht oder übersteigt, die dieses Mitglied für die vorausgegangenen zwei vollen Jahre schuldet. Die Generalversammlung kann ihm jedoch die Ausübung des Stimmrechts gestatten, wenn nach ihrer Überzeugung der Zahlungsverzug auf Umständen beruht, die dieses Mitglied nicht zu vertreten hat.

Reformbedarf: 

1. Das Stimmrecht sollte nur für Abstimmungen versagt werden, in denen es um besondere Berechtigungen und/oder Verpflichtungen des eigenverschuldet zahlungsrückständigen Staates geht.

2. Die Vereinten Nationen sollten ein Beitreibungsrecht beanspruchen, damit sich z.B. keine "Steuer-Oasen" bilden, in denen sich die Abzocker der Menschheit ihre Paradiese bauen und ihrer Sozialpflichtigkeit entziehen.  Sven200512

Stand 2005 - die wichtigsten Beitragszahler: 

1. USA = 22 Prozent  

2. Japan = 19,5 Prozent  

3. Deutschland = knapp 10 Prozent

Es scheint, als würden die Industrienationen "zuviel bezahlen", aber: "Das Bild ändert sich jedoch, wenn andere Kriterien zugrundegelegt werden. Bei Betrachtung der Pro-Kopf-Beiträge sind plötzlich mehrere Entwicklungsländer und vier skandinavische Länder - Schweden, Dänemark, Norwegen und Finnland - unter den ersten 15 zu finden."
Quelle und bitte lesen >> UNO-Finanzen 200512 (dokumentiert Zahlen von 2001)

Web-Suche >> www.google.de/search?q=UNO-Finanzen&hl=de 

Es braucht zur Bewältigung globaler Aufgaben eine >> Weltsteuer

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