Verfassungsschutzreform

Drei REFORM-FORDERUNGEN

1. Nach fünf, spätestens zehn Jahren sollen Geheimdienste, die gegen Personen, Institutionen gekundschaftet haben, verpflichtet sein, den davon Betroffenen die Methoden der Ermittlung und die Ergebnisse mitzuteilen.

Begründung: Kein Datenschützer der Welt kann beurteilen, ob die erhobenen Daten richtig sind, wenn demjenigen, um dessen Daten es geht, die Daten verschwiegen werden und kein rechtliches Gehör gewährt wird.

Ich wurde jahrelang geheimdienstlich observiert. Nur durch anonymen Hinweis erfuhr ich, dass nach der dt. Einheit ein Prozess gegen einen Verfassungsschutz-Agenten stattgefunden hat, dem zur Last gelegt wurde, mich gleichzeitig für die StaSi observiert zu haben.

Jahrelang war dieser Kommilitone oft mehrmals pro Woche Gast in meiner Wohnung. Jahrelang wurde meine Privatsphäre verletzt. Jahrelang muss er den Geheimdiensten dummes Zeug berichtet haben, weil bei wahrheitsgemäßen Berichten fortgesetztes Geheimdienstinteresse an mir vollkommen undenkbar gewesen wäre.

Aufgrund meiner im Internet veröffentlichten Kritik an solcher Praxis bot der Agent J.T.M. an, sich mir zu erklären. Aber es kann nicht genügen, dass es im Belieben des einzelnen Agenten steht, ob er sich zu solcher Erklärungsverantwortung bekennt, sondern um das Prinzip = die Pflicht geht es, dass die veranlassenden Geheimdienste nach fünf, spätestens zehn Jahren observierten Personen die Ermittlungen zur Kenntnis geben sollten.

Allein solche Verpflichtung kann Verantwortungsbewusstsein erhöhen und Schwindeleien vermindern.

2. Wenn Staatsbedienstete oder Volksvertreter Personen für so gefährlich halten, dass sie jahrelang überwacht werden müssten, dann sollen sie Anklage erheben müssen, Verteidigung ermöglichen und das richterliche Urteil zu solcher Überwachung einholen. 

Nun werden Verfassungsschützer sagen: "Wir sind keine Geheimpolizei!" - Das ist mir durchaus bekannt, aber das macht die Sache nicht besser, sondern schlechter, wenn daraus ein Freibrief wäre, die Unverletzlichkeit der Privatsphäre derart nachhaltig abzuerkennen. Und es verletzt des Menschen Würde, vom eigenen Staat verdächtigt zu werden und unwürdig zu sein, die Gründe und das Ausmaß solcher Verdächtigung zu erfahren.

3. "Agent Provokateur", Eingeschleuste, Informanten sollten nicht auf staatliche Initiative hin in verfassungsfeindlichen Organisationen die Situation und Methoden noch verschärfen dürfen, wie sich während des NPD-Verbotsverfahrens skandalös herausstellte. 

Wer die Bedenken gegen die Öffnung der StaSi-Archive zu überwinden vermochte, obwohl davon auszugehen war, dass es Lügen über Lügen enthielt und Menschen zu Agententätigkeiten erpresste, und obwohl zweifelhaft bleibt, ob die Öffnung der StaSi-Archive die innere Einheit begünstigt oder erschwert hat, der sollte erstrecht die Archive der Verfassungsschutzämter öffnen, um sicherzustellen, dass der Verfassungsschutz im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung den Erwartungen genügt.

-markus rabanus-                FORUM        gehacktes Forum

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