Verhältnismäßigkeit

Es geht nicht immer nur um "Gut oder Böse", sondern auch das Beste ist böse, wenn unverhältnismäßig.

Markus S. Rabanus  2022-06-19  in Assange-Debatte in meinem FB

 

Die Verhältnismäßigkeit ist eine allgemeine Vernunftforderung und als solche zugleich vielen Rechtsordnungen als allgemeines Prinzip rechtmäßigen Handelns enthalten.

So darf weder der private Mensch in Ausübung seines Notwehrrechts übermäßig reagieren.

Zulässig ist nur das mildeste, geeignete Mittel, um die eigenen Interessen zu wahren.

Vielfach folgt aus der Verhältnismäßigkeit sogar, dass Angriffen ausgewichen werden soll.  

Bsp.: Der von Kindern beleidigte Erwachsene soll sich nicht durch Misshandlung wehren.

Der alte Rechtssatz "Das Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen" gilt also nicht unumschränkt.

Auch für rechtsstaatliches Handeln gilt das Verhältnismäßigkeitsgebot, wobei die als "verhältnismäßig" erachteten Maßnahmen in der Menschheitsgeschichte immer mehr Einschränkung erfuhren:  

Wurde früher der Pferdedieb gehängt, so würde man das heute als "unverhältnismäßig" ablehnen.

Beispiele für "unverhältnismäßige" Staatsreaktionen, die heute noch zu beklagen sind:

  • Kriege, die um einen Diktator zu beseitigen, dessen gesamte Bevölkerung in Mitleidenschaft ziehen,
  • Todesstrafe für "Gotteslästerung" in einigen fanatisch-religiösen Staaten.

Sven 200308

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