Atomwaffenverbot-Forderungen
2013-09-06
In Anbetracht dessen, dass der Einsatz von Atomwaffen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mit dem Völkerrecht unvereinbar ist,
in Anbetracht dessen, dass die Atommächte gemäß Art.6 Atomwaffensperrvertrag zur vollständigen Atomwaffenabrüstung verpflichtet sind und dazu Verträge erarbeiten sollen,
könnte die richtige Schrittfolge sein:
1. Verbot aller weiteren Atomwaffenmodernisierung, denn sie steht dem vereinbarten Abrüstungsgebot entgegen.
2. Alle Atomwaffen müssen von den Territorien der Atomwaffenverzichtsstaaten abgezogen werden, denn die dortige Stationierung verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag.
3. Alle Atommächte müssen zusichern, niemals einen atomaren Erstschlag zu verüben. Folglich müsste diese Waffenart aus sämtlichen Verteidigungsstrategien konventioneller Kriege gestrichen werden.
4. Alle Atomwaffenmächte müssen zusichern, auch in Zweitschlagsszenarien niemals Atomwaffen gegen Staaten einzusetzen, die frei von Atomwaffen sind.
5. Alle Atomwaffenmächte sollen den Aktionsradius ihrer atomar bewaffneten See- und Luftstreitkräfte auf ihre Hoheitsgebiete reduzieren, soweit diese durch die Vereinten Nationen anerkannt sind.
6. Alle Atomwaffenmächte müssen gewährleisten, dass es im Falle eines versehentlichen Atomwaffeneinsatzes zu keinem automatischen Gegenschlag kommen darf.
7. Alle Atomwaffenmächte müssen gewährleisten, dass nicht einzelne Personen über den Atomwaffeneinsatz entscheiden können, sondern allenfalls demokratisch gewählte Repräsentativorgane mit einer Dreiviertelmehrheit aus 20 Personen in geheimer Abstimmung.
8. Alle Atomwaffenmächte und anderen Staaten müssen sich durch die Vereinten Nationen kontrollieren lassen, ob sie ihre Verteidigungsstrategien entsprechend den vorstehenden Forderungen abgeändert haben oder Verzichtsverpflichtungen einhalten.
9. Keine Atomwaffenmacht und auch kein anderer Staat darf den Verrat von Verstößen gegen Abkommen, Menschen- und Völkerrecht verbieten oder bestrafen, sondern muss ihnen Zeugenstatus, erforderlichenfalls Flucht und Asyl gewähren.
Markus S. Rabanus20130906
Viele der vorgenannt
geforderten Schritte helfen den darin aufgezählten Risiken NICHT ab, fordern
bloße Versprechen und bleiben unverlässlich, solange es Atomwaffen gibt, ABER
sie sind dennoch wichtig für den politischen Prozess, um daraus die Konsequenz
zur vollständigen Atomwaffenabrüstung zu ziehen, wie mit Artikel 6 des seit
1970 gelltenden Atomwaffensperrvertrages genannt.
Art.6 Atomwaffensperrvertrag
lautet:
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.
siehe auch >> Entwurf für eine Konvention
Am 07.07.2017 einigten sich 122 atomwaffenfreie Staaten auf einen Atomwaffenverbotsvertrag,.
Markus S. Rabanus 20170726
Titelseite Atomwaffenverbot
Atomwaffen-ABC
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