Geheimrüstung
Zu allen Zeiten wurde geheim gerüstet. Und auch
in Zukunft. Falls nicht für Aggressionen, so ist geheimes Rüsten sehr wohl
auch legitim, um sich Angriffen erwehren zu können, aber so verschieden die
Motive, so wenig verlässlich sind sie, denn Machthaber können wechseln und
andere Motive haben.
So banal, so zutreffend ist eben, dass jegliche Waffe legitimen und illegitimen,
legalen und illegalen Zwecken dienen kann.
Desgleichen kann auch die Geheimhaltung legitim sein, wenn zu befürchten wäre, dass die zur Verteidigung erforderliche Rüstung anderenfalls durch ein aggressives Gegenüber verhindert würde oder ein aggressives Gegenüber sich in Kenntnis von Verteidiungsmitteln und Verteidigungsstrategien Vorteile für eine Aggression verschafft.
Das alles ist "Logik" aus einer
militärisch betriebenen Macht- und Staatenrivalität,
aber es gab auch immer andere Politik, die durch Rüstungsbegrenzung
oder Abrüstung zeitigte,
a) zumal es ja auch noch ein paar andere Staatszwecke zu finanzieren gilt.
b) um vor Überraschungen gefeit zu sein. >> Rüstungskontrolle
unfertig oder verworfen
Um die Einhaltung von Abrüstungsabkommen,
Waffenverbotsabkommen braucht es Kontrollmöglichkeiten.
In Betracht kommen:
a) Gegenseitige Überprüfungsrechte der Abkommensbeteiligten.
b) Inspektionen durch Dritte oder UNO.
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