GG-Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Zum Thema "religiös-extremistische Staaten" schrieb ich, dass Verfassungen nur dann in vollends für alle Menschen verbindlich sein dürfen, wenn sie deren Menschenwürde und Menschenrechte in gleicher Weise berücksichtigt.
Teil davon ist das religiöse bzw. weltanschauliche Selbstbestimmungsrecht eines Jeden, gleichbedeutend in der Pluralität von Weltanschauungen unter dafür gemeinsamen Recht.
Verfassungsrecht (so auch das Grundgesetz) erhebt den Anspruch der Allgemeinverbindlichkeit und steht deshalb in höchstem Maße in der Pflicht, keine Privilegierungen zuzulassen, die dem Gleichheitssatz zuwiderlaufen - ansonsten fehlt es dem Verfassungsrecht an Legitimität, denn die demokratische, also mehrheitliche Legitimierung ist nur ein, wenn auch ein sehr wichtiger Teilaspekt umfassender Legitimität.
Deshalb bin ich auch gegen Vorstellungen innerhalb der CDU/CSU, die der Europäischen Verfassung einen besonderen Christen-Bezug implementieren möchte. Das Bekenntnis zur pluralistischen Gesellschaftsordnung würde durch die Hervorhebung des Christentums in einer für alle Europäer verbindlichen Verfassung an Glaubwürdigkeit verlieren, so schön auch mir die christlichen Werte erscheinen mögen, so wenig weiß ich über die Werte anderer Religionen und würde .Sven2003