INF-Vertrag 20181101 - Replik auf Fehlanalysen

Zur etwaigen Kündigung des INF-Vertrags:

Das Wesentliche einer INF-Vertragskündigung ist die Wiedervermehrung von Atomwaffen, also ein Unterlaufen der Reduzierungsabkommen strategischer Waffen durch Mittelstrecken-Aufrüstung.

Und zwar als Folge der Kündigung des ABM-Vertrages, denn dessen Kündigung führt nicht nur bei den Abfangsystemen, sondern auch bei den Angriffsmitteln zum Wettrüsten, um die Abfangsysteme zu überwinden.

Überdies bedenklich:
Nur in den besten Zeiten der Entspannungspolitik schien das (sekundäre) Streben nach einem irgendwie gewinnbaren Atomkrieg vom Tisch.
Inzwischen wieder nicht mehr, denn die Logik ist:
- Landgestützte Raketen sind bevorzugte Angriffsziele,
- taugen deshalb weniger zum Gegenschlag als bspw. U-Boot-Atomwaffen,
- folglich sind landgestützte Atomraketen, ob als Lang- oder Mittelstreckler, eher Erstschlagswaffen (in Kombi mit Abfangsystemen).

Atomkriegs-Gewinnbarkeit mag eine dauerhafte Illusion sein, aber wehe der Menschheit, wenn sich eine der Atommächte einbilden sollte, sie könnte es und es sei so weit. - Trotzdem weniger wahrscheinlich als ein "versehentlicher Atomkrieg" jederzeit.

Markus S. Rabanus  2018-11-03

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Zur etwaigen Kündigung des INF-Vertrags:

Das Wesentliche einer INF-Vertragskündigung ist die Wiedervermehrung von Atomwaffen, also ein Unterlaufen und Bruch aller Atomwaffenreduzierungsabkommen.

Das scheint noch nicht begriffen. Und zwar als Folge der Kündigung des ABM-Vertrages, denn dessen Kündigung führte nicht nur bei den Abfangsystemen, sondern auch bei den Angriffsmitteln zum Wettrüsten, um die Abwehrsysteme zu überwinden.

Und nur in den besten Zeiten der Entspannungspolitik kurz nach Beendigung des Kalten Krieges schien es, das Erstreben eines irgendwie gewinnbaren Atomkrieges sei vom Tisch. Solche Gewinnbarkeit mag eine dauerhafte Illusion sein, aber wehe der Menschheit, wenn sich eine der Atommächte einbilden sollte, sie könnte es und es sei so weit. - Trotzdem weniger wahrscheinlich als ein "versehentlicher Atomkrieg" jederzeit.

LG von www.friedensforschung.de

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Das Gefährliche der INF-Kündigung ist NICHT die kürzere Vorwarnzeit von Mittelstreckenraketen, denn es gibt keine "Vorwarnzeiten", jedenfalls nicht bei Atomraketen, weil sie auch mit längsten Reichweite viel zu schnell sind, 25.000 km/h.

Wir müssen uns die Szenarien so realitätsnah wie möglich vorstellen und der Öffentlichkeit schildern, dass die Atomwaffenkonzepte nicht nur pervers und völkerrechtswidrig sind, sondern auch vollständig abstrus:

Ob 8 oder 28 Minuten (Mittelstrecke, Langstrecke) macht für Erkennungs- und Entscheidungsprozesse keinen Unterschied.

Denn bevor Alarmanalyse und Befehlsketten durchlaufen sind, der "Oberbefehlshaber" vielleicht aus der Badewanne gerufen zuerst in den Bunker möchte, womöglich mit Ehepartner, wäre längst die Badewanne verglüht, denn die Regierungssitze mitsamt der "Roten Telefone" stehen recht weit vorne in Reihenfolge der atomaren Verwüstungsprogramme.

Und jegliche "Vergeltung" würde hochwahrscheinlich von verbliebenen Standorten mit dezentraler Befehlsmacht ausgeführt, hauptsächlich von U-Booten, mit mehrfachem "Overkill".

Die Milliarden teuren "Frühwarnsysteme" gewährleisten allenfalls Fehlalarme und erhöhen das Risiko eines "versehentlichen Atomkriegs".

Auf "Automatisierung" der Reaktionsprozesse lässt sich auch die unvernünftigste Politik nicht ein. Jedenfalls absehbar nicht. Und auch psychologisch nicht, denn die "Machthaber" wären dann keine Machthaber mehr, sondern eher bereit, endlich einen verifizierbaren Atomwaffenverzicht zu vereinbaren.

Markus S. Rabanus  20181101 Replik auf ICAN-Einschätzung

>> INF-Vertrag

Stellungnahme in Arbeit >> Wozu Mittelstreckenraketen?

>> UNO-Pazifismus

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