INF-Vertrag 1987 bis 2019
INF = Intermediate Range Nuclear Forces

8.12.1987 Washington: Gorbatschow (UdSSR) und Reagan (USA) vereinbarten mit dem INF-Vertrag die Abrüstung aller landgestützten Kurz- und Mittelstrecken-Atomraketen (500 - 5.500 km).

Konsequent müssten jedoch auch die in Deutschland noch immer gelagerten Bomber-Atomwaffen abgezogen werden. (Stand 2009)

>> http://de.wikipedia.org/wiki/INF-Vertrag 

>> INF-Vertrag 20181101 Replik auf Fehlanalysen


2017, 2018: Zum neuerlichen Streit um das INF-Abkommen

Lieber Albero, das "Arbeitspapier Sicherheitspolitik, Nr. 30/2017" der Bundesakademie für Sicherheitspolitik enthält gewiss viel Richtiges, aber auf falscher Grundlage. 

Vorausgesetzt, dass Russland gegen den INF-Vertrag verstößt, wäre die BAKS-Expertise "folgerichtig" = "Rüsten die einen, müssen es auch die anderen tun.", also folgerichtig im Sinne einer Sicherheitspolitik, die keine ist, solange sie auf dem System rivalisierender Militärpotentiale beruht, ohne diese Rivalität durch gemeinsame Befehlsstrukturen auf diplomatische, demokratische und juristische Wege zu verweisen - oder diese Wege zumindest aufzuzeigen.

Chancen wurden vertan, als es um die Frage gemeinsamen Oberkommandos für die Raketenabwehr ging und deren logische Fortsetzung ein gemeinsames Oberkommando für die Atomwaffen von NATO und Russland gewesen wäre, um ein "System kollektiver Sicherheit" zu realisieren, wie es Artikel 52 UNO-Charta als "regionale Abmachung" erlaubt (und nachgeordnet auch Art.24 Abs.2 unseres Grundgesetzes).

Solange ein solches "kollektives Sicherheitssystem" nicht ist, ist alle atomare Sicherheitspolitik schon deshalb in Gänze völkerrechtswidrig, weil jegliches Szenario einer gegenseitigen Auslöschung Milliarden Menschen streitunbeteiligter Staaten einbezieht.

An solchem Befund (Völkerrechtswidrigkeit) kann sich sogar auch dann nichts ändern, wenn uno-pazifistische Bestrebungen wären, wie es auch keine Halbschwangerschaft gibt. Die Völkerrechtswidrigkeit heutiger Sicherheitspolitik ist erst erledigt, wenn das UNO-Gewaltmonopol vollständig realisiert ist. Der Weg dorthin ist Pflicht.

Wer ist schuld am Fehlen gemeinsamen Oberkommandos zur Raketenabwehr?

Einerseits die NATO, denn Moskau wollte ein gemeinsames Oberkommando, aber es war durchsichtig, dass es der NATO entgegen deren Beteuerungen eben nicht nur um iranische ging, sondern auch um russische Bedrohungsszenarien ging. Und fraglich ohnehin, ob Washington überhaupt jemals das Heft aus eigener Hand in NATO-Hände legen würde, wie es sich unsere europäischen "Transatlantiker" einbilden, aber noch nie darlegen konnten. 

Entsprechend unterwürfig die BAKS, wenn sie sich Überlegungen befleißigt, wie denn Moskau und Washington zum Wohle Europas übereinkommen könnten, als sei es nicht zuvörderst Europas Angelegenheit, denen sich im Zweifel und guten Bundes auch das Pentagon zu fügen hätte. 
Somit ist die BAKS voll auf Linie unserer Regierung, deren Atomwaffenverbotsvertragsweigerung sich ebenfalls damit rausredet, dem Feinsinn von Trump und Putin sei das Thema gut anvertraut. Nun, die BAKS will/kann/darf wohl nicht anders, aber Friedensforschung.de darf widersprechen.  

Andererseits machte sich Moskau durch russische Waffenexporte an Teheran der NATO als Bündnispartner unglaubwürdig,
- wobei sich allerdings fragt, inwieweit die NATO-Politik gegenüber Teheran überhaupt richtig war/ist.
- Und nebenbei: Das russische Interesse an der Beilegung des Irankonflikts schien/scheint mir ohnehin karg, denn je besser das Verhältnis zwischen Iran und EU, desto mehr wäre der Iran Konkurrent als Erdgas-Lieferant, was sich Russland wirtschaftlich kaum leisten kann.

So war der Raketenabwehr-Dissens beiderseitiges Versagen, womit man sich allerdings nicht abfinden müsste, denn die Chancen, die vertan wurden, sind nicht aus der Welt, sondern harren der Wahrnehmung, wenn nicht heute, dann morgen oder übermorgen auszuarbeiten, anzubieten, zu realisieren - und je rascher, desto besser.

Stattdessen empfiehlt die BAKS eine Neuauflage der "Doppelstrategie" = "Aufrüstung zwecks Abrüstung" bzw. "Drohen zwecks Einvernehmen"

Wie selbst die BAKS eingesteht, so lässt sich erst recht nicht von meinem Schreibtisch ermessen, ob und auf welche Weise und von welcher Seite der INF-Vertrag verletzt oder unterlaufen wird, obendrein jedes Rüstungsabkommen im Kontext enormer Komplexität zu beurteilen wäre,

- wenn Mittel- und Kurzstreckenwaffen abgerüstet werden, als sei mit minutenlängeren "Vorwarnzeiten" von Langstreckenwaffen und den Atomwaffen auf U-Booten irgendein Sicherheitsgewinn, 

- wenn man sich bspw. auf ein Chemiewaffenverbot einigte, nicht aber auf ein Atomwaffenverbot,

- wenn man sich obendrein durch Geheimhaltung der Beurteilung zu entziehen vermag, so dass stets nur einzelne Widersprüchlichkeiten aufgezeigt werden können, bspw.: Es lässt sich ganz klar sagen, dass die BAKS-Empfehlung "noch intensivere rotierende Präsenz von NATO Truppen im östlichen Bündnisgebiet" auf ein Unterlaufen von Abreden abzielt und bereits eingestanden praktiziert wird, so dass die Vertragstreue der NATO zumindest in diesem Punkt widerlegt ist.

Aber das Rotationsbeispiel zeigt eben auch, wie sehr verschiedene Abkommen Zusammenhang haben. Und dann dürfte sich niemand die Rosinen picken, wie es beiderseitiges Hobby ist.

Gleichwohl soll das hier kein Plädoyer gegen Abrüstungsverträge sein, aber wenn sämtliche Waffen aus der Welt wären, wie es Naive erhoffen, so verbürgt auch das Brotmesser keinen Frieden, weshalb es den Paradigmenwechsel braucht, anstelle der Selbtsjustiz das UNO-Gewaltmonopol realisiert. 

Aus dem Dilemma, keine einseitige Schuldzuweisung vornehmen zu können, schlussfolgern Teile der Friedensbewegung, der Westen dürfe nicht wettrüsten, dann werde es Moskau auch nicht tun.

Im Vergleich der Rüstungsetats, deren Aussagekraft nicht gänzlich Nebensache, liegt zumindest ein Teil der Antwort, wer des Wettrüstens "schuldiger" ist. Dennoch zeigen sich mit Krim-Annexion, Ostukraine und Syrien überdeutlich, dass auch mit weniger Rüstungsetat Unfug getrieben werden kann, wobei sich andererseits wiederum fragt, ob die militärische, wirtschaftliche Osterweiterung und Verdrängung Russlands aus der Mittelmeer-Region und Weltpolitik zugunsten us-amerikanischer Vorherrschaft geeignet ist, russische Begeisterung auszulösen, auf die es zwar niemandem ankommen muss, aber Putins Verdruss in die Überlegungen einzubeziehen ist - und zwar mit allen Konsequenzen militärischer Reaktionen, solange man die UNO nicht demokratisiert und sich somit auch selbst dem Völkerrecht verpflichtet.

Die "Doppelstrategie" ("Si vis pacem para bellum" plus "Seid nett zueinander!") war nie wat Neues und stets intellektuelles, politisches Unvermögen einer letztlich auf Selbstjustiz-Prinzipien verhafteten Sicherheitspolitik.

Vom Standpunkte Kants, Einsteins, vom Standpunkte des Weltbürgertums kommt es darauf an, mit solcher "Doppelstrategie" ("Aufrüstung zwecks Abrüstung") zu brechen und sie durch eine Strategie zu ersetzen, die das UNO-Streitkräftemonopol zum Ziel hat. 

Eben das heißt "Strategie", dass es ein Ziel vorgibt - und in Fällen von Widerständen eine Taktik, wie das Ziel zu erreichen sei, also Pläne. Aber das BAKS-Ziel ist bislang mit dem NATO-Lobbyismus gänzlich anders verortet als es das völkerrechtliche Gewaltmonopol der UNO-Charta verlangt, zielt bestenfalls auf die Verrigerung militärischer Potentiale ab, wie es allseits als ferne Zukunft versprochen wird, während sich gleichzeitig die Rüstungsausgaben erhöhen, sobald politische Rivalitäten nicht mehr diplomatisch zu lösen scheinen. 

Die falsche Strategie ist noch immer in der Weltpolitik vorherrschend, denn nicht nur Moskau und Peking bestehen auf "Mitsprache" in falschen Modellen wie Putins "Multipolarer Welt", sondern auch Indien, Nordkorea, Israel usw. fordern "Mitsprache", wann immer sie es brauchen, ohne sich "mitsprechen" zu lassen, sobald sie sich ein Abenteuer im Alleingang zutrauen: Die Anlieger annektieren mal kurz Nordmeer, Chinesisches Meer, demnächst die Antarktis usw., schicken die Kriegsschiffe hin, ganz gleich, was die übrige Welt davon hält, deren Weltmeere fortlaufend von diesen Alleingängern oder in deren Kollaboration enteignet wird.

Das Völkerrecht (in Fragen von Krieg und Frieden) ist den Zuständen weit, weit voraus. Kann das sein? 
Ja, so ist es, 
a) nicht ungewöhnlich, dass das Recht oft mehr für das "Soll" als für das "Ist" steht, 
b) weil sich im Völkerrecht abbildet, was wir wissen, was wir einander und künftigen Generationen mit der UNO-Charta auf den Weg zu bringen versprachen, während der Bruch damit ist, was wir tun und unterlassen - und nicht erst im Krieg, sondern im Frieden.

Albert Einstein sagte: "Das Ziel des Pazifismus ist nur durch eine übernationale Organisation erreichbar. Die bedingungslose Befürwortung dieses Zieles ist das Kriterium des wahren Pazifismus."

Markus S. Rabanus 2018-01-03

Okt. 2018: US-Präsident Trump droht mit Kündigung des INF-Vertrags - und am 2. August 2019 außer Kraft gesetzt

Stellungnahme in Arbeit >> Wozu Mittelstreckenraketen?

zum Streit um den >> Nato Doppelbeschluss in den Achtzigern

Weitere Stellungnahme INF 20190312 

>> Weltfriedensplan

Abrüstung   Atomwaffen

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