Kaufpreisgebot Standardtext

Wichtig ist zunächst mal, dass man sich überhaupt mit den Bewertungsverfahren von Immobilien zumindest ein bisschen vertraut macht, denn wer sich in solchen Überlegungen komplett vertreten lässt, verschenkt schnell viele Jahreseinkommen. Und es ist wirklich nicht so schwierig, wie es Experten erscheinen lassen, um für Sie tätig werden zu können. 

Über die gewöhnlichen Bewertungskriterien hinaus, lohnen folgende Überlegungen.
- Ob bei Mietshauskauf zwecks Kapitalanlage nicht bloß "die Verzinsung stimmt", sondern auch das Mindestkriterium erfüllt ist. So empfiehlt sich die Frage: "Würde ich dort meine Tochter wohnen lassen?", 
- Ob die Nachbarschaft adäquat ist. 

- Ob beim Kauf vermieteter Gewerbeimmobilien (Supermarkt, Kino usw.) gewährleistet ist, dass sich Mietnachfolger finden lassen, weil den Gewerbetreibenden ansonsten nichts hindern kann, die Miete bei Vertragsverlängerung zu halbieren und schlimmer. 

- Ob beim Kauf von Baugrundstücken die Bebaubarkeit behördlicherseits gewährleistet ist, Bebauungsplan, Bauvoranfrage mittels einfachster Handskizze.  
- Trotz Neubauwünsche stets auch nach  "Gebraucht-Immobilien" Ausschau halten, denn oft größere Grundstücke und Umbauten billiger als Neubau, was jedoch immer gründlich überlegt sein muss.

- Bevor der Kaufvertrag nicht geschlossen ist, darf die Suche nach Alternativen nicht nachlassen. 

- Und zu möglichst vielen Immobilienangeboten Gegengebote auf den Weg bringen, denn Immobilienpreise orientieren sich weit weniger an Herstellungspreisen als die Preisgestaltung beim Autokauf. 

- In Verhandlungen nicht laientypisch fragen, "ob sich am Kaufpreis noch etwas machen lässt", denn Hoffnung auf den Weihnachstmann wären vergebens. Stattdessen nett-resolut die eigene Preisvorstellung nennen. 
Aber ohne Schlechtredeni, wie es wirklich nur laienhafte Kaufinteressenten probieren, als seien sie zum Kauf gezwungen.

Im Gegenteil SONDERFAKTOREN nennen, die ein besonders hohes Interesse bekunden und 
deshalb darauf schließen lassen, dass sich mit anderen Interessenten kein höherer Preis erzielen lässt. 

Standardtext für den direkten Kontakt mit dem Verkäufer: 

"Herzlichen Dank für dieses interessante Angebot. Wir sahen es uns an und würden uns freuen, dort unsere Bau-Wünsche umsetzen zu können, denn ideal in Lage, Nähe und Abstand zu unserer Betriebsstätte. Darum bitten wir Sie, dass wir uns auf einen Kaufpreis i.H.v. ......... € zzgl. aller Kaufnebenkosten (Makler, Grunderwerbssteuer, Notariat usw.) einigen."

Falls ein Makler zwischengeschaltet wurde,  ist solche Angebotsabgabe davon abhängig zu machen, dass er glaubhaft erscheint, solches Preisangebot auch wirklich vertreten zu wollen und nicht bloß zu Zwecken, den Verkäufer allgemein auf  tiefere Angebote einzustimmen, denn der typische Makler steht vor dem Problem, den Verkaufswilligen zunächst exorbitant hohe Kaufpreise in Aussicht zu stellen, um überhaupt den Maklerauftrag zu bekommen. 

Vernünftige Preise lassen sich nicht erzielen, wenn man etwas "um jeden Preis habenl" oder "loswerdren" wiil. 

Die besten Preise lassen sich erzielen, wenn man innerlich "eher nicht will" und auf das Geschäft auch verzichten mag, wenn es nicht attraktiv genug ist.

Beides dürfte man sich allerdings nicht nicht zu sehr anmerken lassen, denn es kommt auf erkennbar positive Emotion ebenso an wie auf Erkennbarkeit rationaler Kompetenz in finanziellen Angelegenheiten eines Grundstücksgeschäfts.

Markus S. Rabanus 2017-03-22   

 

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