Kaufpreisgebot Standardtext
Wichtig ist zunächst mal, dass man sich
überhaupt mit den Bewertungsverfahren von
Immobilien zumindest ein bisschen vertraut macht, denn wer sich in solchen Überlegungen komplett vertreten
lässt, verschenkt schnell viele Jahreseinkommen. Und es ist wirklich nicht so
schwierig, wie es Experten erscheinen lassen, um für Sie tätig werden zu
können.
Über die gewöhnlichen Bewertungskriterien hinaus, lohnen folgende
Überlegungen.
- Ob bei Mietshauskauf zwecks Kapitalanlage nicht bloß "die Verzinsung
stimmt", sondern auch das Mindestkriterium erfüllt ist. So empfiehlt sich
die Frage: "Würde ich dort meine Tochter wohnen lassen?",
- Ob die Nachbarschaft adäquat ist.
- Ob beim Kauf vermieteter Gewerbeimmobilien
(Supermarkt, Kino usw.) gewährleistet ist, dass sich Mietnachfolger finden
lassen, weil den Gewerbetreibenden ansonsten nichts hindern kann, die Miete bei
Vertragsverlängerung zu halbieren und schlimmer.
- Ob beim Kauf von Baugrundstücken die
Bebaubarkeit behördlicherseits gewährleistet ist, Bebauungsplan,
Bauvoranfrage mittels einfachster Handskizze.
- Trotz Neubauwünsche stets auch nach
"Gebraucht-Immobilien" Ausschau halten, denn oft größere Grundstücke
und Umbauten billiger als Neubau, was jedoch immer gründlich überlegt sein
muss.
- Bevor der Kaufvertrag nicht geschlossen ist, darf die Suche nach Alternativen
nicht nachlassen.
- Und zu möglichst vielen Immobilienangeboten Gegengebote auf den Weg bringen,
denn Immobilienpreise orientieren sich weit weniger an Herstellungspreisen als
die Preisgestaltung beim Autokauf.
- In Verhandlungen nicht laientypisch
fragen, "ob sich am Kaufpreis noch etwas machen lässt", denn
Hoffnung auf den Weihnachstmann wären vergebens. Stattdessen nett-resolut die
eigene Preisvorstellung nennen.
Aber ohne Schlechtredeni, wie es wirklich
nur laienhafte Kaufinteressenten probieren, als seien sie zum Kauf gezwungen.
Im Gegenteil SONDERFAKTOREN nennen, die ein besonders
hohes Interesse bekunden und
deshalb darauf schließen lassen, dass sich mit anderen Interessenten kein höherer
Preis erzielen lässt.
Standardtext für den direkten Kontakt mit
dem Verkäufer:
"Herzlichen Dank für
dieses interessante Angebot. Wir sahen es uns an und würden uns freuen, dort
unsere Bau-Wünsche umsetzen zu können, denn ideal in Lage, Nähe und Abstand
zu unserer Betriebsstätte. Darum bitten wir Sie, dass wir uns auf einen
Kaufpreis i.H.v. ......... € zzgl. aller Kaufnebenkosten (Makler,
Grunderwerbssteuer, Notariat usw.) einigen."
Falls ein Makler zwischengeschaltet wurde, ist solche Angebotsabgabe davon
abhängig zu machen, dass er glaubhaft erscheint, solches Preisangebot auch
wirklich vertreten zu wollen und nicht bloß zu Zwecken, den Verkäufer
allgemein auf tiefere Angebote einzustimmen, denn der typische Makler
steht vor dem Problem, den Verkaufswilligen zunächst exorbitant hohe Kaufpreise
in Aussicht zu stellen, um überhaupt den Maklerauftrag zu bekommen.
Vernünftige Preise lassen sich nicht erzielen, wenn man etwas "um jeden
Preis habenl" oder "loswerdren" wiil.
Die besten Preise lassen sich erzielen, wenn man innerlich "eher nicht
will" und auf das Geschäft auch verzichten mag, wenn es nicht attraktiv
genug ist.
Beides dürfte man sich allerdings nicht nicht zu sehr anmerken lassen, denn es kommt auf erkennbar positive Emotion ebenso an wie auf Erkennbarkeit rationaler Kompetenz in finanziellen Angelegenheiten eines Grundstücksgeschäfts.
Markus S. Rabanus 2017-03-22
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