Maulkorb für die UNO-Generalversammlung  -  Weg damit !!!

Artikel 12 UN-Charta

(1) Solange der Sicherheitsrat in einer Streitigkeit oder einer Situation die ihm in dieser Charta zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, darf die Generalversammlung zu dieser Streitigkeit oder Situation keine Empfehlung abgeben, es sei denn auf Ersuchen des Sicherheitsrats.

Dieser Maulkorb für die Generalversammlung
gehört ersatzlos gestrichen.

Auch wenn mit der "Uniting For Peace-Resolution" v. 1950 Erörterungs- und Empfehlungsrecht eingeräumt wurden. 

(2) Der Generalsekretär unterrichtet mit Zustimmung des Sicherheitsrats die Generalversammlung bei jeder Tagung über alle die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten, die der Sicherheitsrat behandelt; desgleichen unterrichtet er unverzüglich die Generalversammlung oder, wenn diese nicht tagt, die Mitglieder der Vereinten Nationen, sobald der Sicherheitsrat die Behandlung einer solchen Angelegenheit einstellt. Dieser Absatz macht den Generalsekretär buchstäblich zum Überbringer schlechter Nachrichten, nämlich den "Maulkorbs für die Generalversammlung", denn die Generalversammlung darf nur diskutieren, was nicht im Sicherheitsrat im Gespräch ist. 

Und warum soll der Generalsekretär die Zustimmung des Sicherheitsrats brauchen?

 

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