Recht auf Selbstverteidigung
Das Recht auf Selbstverteidigung ist Menschenrecht und Völkerrecht, aber unzulänglich, denn es privilegiert den Stärkeren und provoziert Selbstjustiz, wenn nicht ein Justizmonopol und ein Gewaltmonopol entscheidet, ob und inwieweit es rechtens ausgeübt wurde.
Markus S. Rabanus 20150430
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